Die Kreditgebühren für Altverträge können Verbraucher nur noch bis Jahresende zurückverlangen. Betroffene Kunden sollten umgehend ihre Bank kontaktieren.
Jahrelang haben Banken Gebühren für Ratenkredite erhoben. Oftmals begründeten die Kreditinstitute die Gebühren mit der Bonitätsprüfung. Diese Gebühren hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XI ZR 348/13 und 17/14) im Oktober für unzulässig erklärt. Deshalb können Verbraucher die Kreditgebühren von der Bank zurückfordern. Die Rückerstattung können Kunden für Verträge bis Dezember 2004 geltend machen, da die absolute Verjährungsfrist zehn Jahre beträgt. Doch dabei ist Eile geboten. Denn die Frist für alle zwischen 2005 und Ende 2011 gezahlten Beträge endet am 31. Dezember 2014. Verbraucher, die eine Rückerstattung der Gebühren verlangen, sollten sich so schnell wie möglich schriftlich an ihre Bank wenden. Bei neueren Verträgen, die erst 2012 oder später abgeschlossen worden sind, tritt die übliche dreijährige Verjährungsfrist in Kraft.
Kunden bekommen sowohl die gezahlten Kreditgebühren als auch die aufgrund der Gebühren zu viel gezahlten Zinsen erstattet. Weigert sich die Bank trotz Aufforderung, die unrechtmäßigen Gebühren zurückzuzahlen, können sich Kunden an die Schlichtungsstelle der Bank wenden. Sollte auch dieses Vorgehen keinen Erfolg bringen, bleibt Verbrauchern als letzte Möglichkeit nur noch, eine Klage oder einen Mahnbescheid einzureichen.
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