Notar- und Grundbuchkosten, die durch ein Immobilienerbe entstanden sind, können beim Finanzamt abgeschrieben werden. Die Zeitschrift "Finanztest" berichtet über ein Urteil des Bundesfinanzhofes (Az.: IX R 43/11).
Im dem konkreten Fall klagte eine Frau. Sie und ihr Bruder erbten mehrere Grundstücke durch ihre Eltern. Die Geschwister teilten das Erbe auf. Die Frau erhielt zwei Grundstücke. Auf diesen standen vermietete Wohngebäude.
Das Gericht entschied für die Klägerin. Notar- und Grundbuchkosten bei Gebäudeübertragungen können abgeschrieben werden. Das Finanzamt muss die Kosten über die Nutzungsdauer als Anschaffungsnebenkosten anerkennen. Dies gilt auch bei dem unentgeltlichen Erwerb des Grundstücks.