Ab dem kommenden Monat fördert die KfW-Bankengruppe Modernisierungsmaßnahmen mit einem Zuschuss, bei denen der Energieverbrauch von Wohnhäusern verringert werden soll. Bis zu fünf Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.500 Euro pro Wohneinheit, übernimmt die KfW.
Falls das Gebäude aus Kostengründen nicht komplett saniert werden kann, ist auch eine Förderung der verschiedenen Sanierungsschritte möglich. Zudem werden ab März auch Sonnenschutzsysteme nach DIN 4108 besser und direkter gefördert. Darauf weist der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz (BVRS) hin. Nach Angaben des BVRS seien die Fördertöpfe begrenzt.
Die Fördermittel müssen noch vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden. Nach Abschluss der Maßnahme bzw. spätestens nach 36 Monaten nach Zusage durch die KfW muss ein Nachweis über die programmgemäße Durchführung des Vorhabens vorgelegt werden. Die KfW empfiehlt für alle Maßnahmen eine qualifizierte Baubegleitung, zum Beispiel durch einen Energieberater. Über den Zuschuss kann man sich auf der Homepage der KfW informieren.