Die KfW-Förderbank stellt zum 31. August die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Energetischen Sanierung von Wohnhäusern in der Kredit- und Zuschussvariante ein. "Hausbesitzer, die lediglich Teilsanierungen, wie z. B. eine Fenstererneuerung, einen Heizungstausch oder eine Dachsanierung an ihrem Wohnhaus oder ihrer Wohnung planen und denen hierfür bereits konkrete Angebote vorliegen, sollten jetzt schnell handeln und sich durch eine kurzfristige Antragstellung die günstigen Konditionen sichern", rät die Energieberaterin der Verbraucherzentrale Hamburg, Stefanie Bender.
Bei der Antragstellung ist darauf zu achten, dass die Schlussrechnung für die Arbeiten bis spätestens zum 31. August 2010 gestellt wird. Zwar können diese Maßnahmen ab dem 1. September über das KfW-Programm "Wohnraum modernisieren" finanziert werden, allerdings sind die Konditionen für den Kreditnehmer wesentlich ungünstiger. Die Zuschussvariante fällt komplett weg. Erhalten bleibt lediglich die Förderung der "qualifizierten Baubegleitung".
Künftig werden auch Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung sowie der Austausch von Nachtspeicherheizungen nicht mehr bezuschusst. Bestehen bleibt dagegen das KfW-Angebot zur Förderung von umfassenden Sanierungen, die sogenannten Effizienzhäuser.