Ein Bestattungsunternehmen als Nachbar rechtfertigt keine Mietminderung. Der Versicherer Arag erinnert an ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart (Az.: 31 C 4679/08).
In dem konkreten Fall reduzierte ein Mieter seine Miete um 49 Prozent. Grund war der Auszug einer Bank aus den Mieträumen unter seiner Wohnung. Als neuer Mieter zog ein Bestattungsunternehmen ein. Der Kläger fand den Umstand, dass unter seiner Wohnung Tote aufgebahrt werden als nicht hinnehmbar.
Der Vermieter nahm die Minderung nicht hin. Das Gericht gab ihm Recht. Der Kläger habe laut dem Gericht keine Gebrauchsbeeinträchtigung in seiner Wohnung, auch wenn der neue Nachbar ein Bestattungsunternehmen sei. Das subjektiv eingeschränkte Wohlbefinden des Mieters rechtfertige die Mietminderung nicht.