Sparkassen dürfen bei Privatkrediten keine Bearbeitungsgebühren von Privatkunden mehr verlangen. Das teilt die Schutzgemeinschaft für Bankkunden mit. Sie beruft sich auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Aktenzeichen 8 U 1461/10).
Die Dresdener Richter bestätigten das vorhergegangene Urteil des Landgerichts Leipzig (Aktenzeichen 8 O 1637/10 ) in zweiter Instanz. Die Gerichte sahen in der Bearbeitung des Darlehens kein Interesse des Kunden. Es sei damit unzulässig diese Kosten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.
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