Keine Bearbeitungsgebühren bei Privatkrediten 

Sparkassen dürfen bei Privatkrediten keine Bearbeitungsgebühren von Privatkunden mehr verlangen. Das teilt die Schutzgemeinschaft für Bankkunden mit. Sie beruft sich auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Aktenzeichen 8 U 1461/10).

Die Dresdener Richter bestätigten das vorhergegangene Urteil des Landgerichts Leipzig (Aktenzeichen 8 O 1637/10 ) in zweiter Instanz. Die Gerichte sahen in der Bearbeitung des Darlehens kein Interesse des Kunden. Es sei damit unzulässig diese Kosten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.

Foto: © LaCatrina/FOTOLIA

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