Ein Vermieter darf nicht während der Mietzeit über das Kautionskonto seiner Mieter verfügen. Zu diesem Urteil gelangte der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 234/13).
In dem konkreten Fall klagte eine Frau. Diese hinterlegte zu Mietbeginn eine Kaution von 1.400 Euro auf ein Mietkautionskonto. Während der Mietzeit machte die Mieterin eine Mietminderung geltend. Der Vermieter verfügte daraufhin über die hinterlegte Kaution und berief sich auf eine Zusatzvereinbarung vom Mietvertrag.
Der Bundesgerichtshof entschied dennoch für die Klägerin. Der Vermieter darf bei einem Streit mit dem Mieter nicht auf das Geld zugreifen. Dies gilt auch, wenn der Vermieter mit Mieter über die Höhe der Miete streitet.