Eigentümer können sich gegen einen Anstrich ihrer Wohnanlage wehren. Die Zeitschrift "Finanztest" berichtet über ein Urteil des Landgerichtes München (Az.: 36 S 1982/12).
In dem konkreten Fall sollte die Fassade einer Wohnanlage neu gestrichen werden. Dazu gehörten auch orangefarbene Streifen quer über sechs Balkone.
Um eine derartigen Eingriff in das Erscheinungsbild einer Wohnanlage durchzuführen, müssen nach Angaben des Gerichtes alle Eigentümer zustimmen. Vor allem müssen diese zustimmen, die sich durch die Maßnahme benachteiligt fühlen. Eine Mehrheitsentschied gilt bei solchen Maßnahmen nicht.