Jede zweite Abrechnung der Heizkosten falsch 

Jede zweite Abrechnung der Heizkosten ist falsch. Oft wird der Brennstoffverbrauch falsch berechnet, die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Mieter ist nicht nachvollziehbar oder die Ausgaben für Betriebsstrom, Wartung oder das Ablesen der Heizung sind zu hoch angesetzt.

"Mieter sollten die Rechnung deshalb Punkt für Punkt prüfen", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Bei der Abrechnung ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, eine gebrauchsabhängige Abrechnung zu erstellen. Ein Teil der Kosten, zwischen 50 und 70 Prozent, dürfen nach dem Verbrauch abgerechnet werden. Die restlichen Prozent werden meist entsprechend der Wohnfläche verteilt.

Mieter muss nicht nachzahlen, wenn Abrechnung zu spät kommt

Oft kommt die Abrechnung zu spät. Spätestens ein Jahr nach dem Berechnungszeitraum müssen die Nebenkosten abgerechnet sein. Kommt die Abrechnung später, muss der Mieter nicht nachzahlen.

Die häufigsten Fehler in der Heizkostenabrechnung

Fehler in der Abrechnung schleichen sich beim Verteilerschlüssel oder beim Verbrauch ein. Bei einem Mieterwechsel werden die Kosten zwischen ein- und ausziehendem Mieter falsch verteilt worden. Mitunter ist auch die Wohnfläche zu groß angesetzt. Heizkosten für leer stehende Wohnungen im Haus dürfen nicht auf die anderen Mieter umgelegt werden. Wer Hilfe beim Prüfen der Rechnung braucht, kann sich an einen örtlichen Mieterverein wenden.

Mit Heizgutachten herausfinden, ob Abrechnung zu hoch ist

In der Heizkostenabrechnung werden alle Heizkosten aufgelistet. Neben den Kosten für den Brennstoff (Fernwärme, Gas oder Öl) enthält die Abrechnung den Energieverbrauch sowie die sogenannten Heiznebenkosten. Dazu zählen Wartungskosten der Heizung, Gebühren der Heizkostenverteilung und den Schornsteinfeger sowie Betriebsstromkosten der Heizungsanlage. Mit einem kostenlosen Heizgutachten auf www.heizspiegel.de können Mieter herausfinden, ob ihre Heizkostenabrechnung zu hoch ist.

Mieter darf Unterlagen für Erstellung der Abrechnung einsehen

Mieter dürfen die Unterlagen, auf deren Basis der Vermieter die Abrechnung erstellt hat, einsehen. Dazu müssen sie sich innerhalb von vier Wochen beim Vermieter melden. Zudem muss der Vermieter erlauben, dass Mieter sich Notizen machen oder die Unterlagen kopieren.

Foto: © Mark Bohmeier/FOTOLIA

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