Insolvenz: Finanzamt darf zuerst kassieren 

Mit dem Milliarden-Sparpaket greift die Bundesregierung ins Insolvenzrecht ein. Bisher war das Finanzamt bei einer Insolvenz nur ein Gläubiger unter vielen. Eine Neuregelung verschafft der Finanzverwaltung nun Vorteile, warnt die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland (GSV).

Insolvenz: Finanzamt darf zuerst kassieren

Die 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung (InsO) verbot bisher, dass sich ein Gläubiger Vorteile vor den anderen verschaffte. Nun könnte der Staat vor den anderen Gläubigern seine Außenstände begleichen. Dadurch könnten andere Gläubiger sogar leer ausgehen.

Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz

GSV-Vorstandsvorsitzender Hans Haarmeyer verurteilt das scharf: "Dies ist ein offener Bruch mit allen bisherigen Regelungen gleichheitsgerechten Verhaltens und zugleich ein bedenklicher Eingriff in Artikel 3 des Grundgesetzes." Auch das Insolvenzverfahren als solches sieht mit den Neuregelungen im Rahmen des Sparpaketes anders aus, warnt die Vereinigung.

Bisher konnte die Gläubigerversammlung eine Fortführung überlebensfähiger Betriebsteile beschließen. Jetzt könne die Finanzverwaltung nicht mehr von den anderen Gläubigern überstimmt werden. Damit würde das Finanzamt automatisch zum Herrn des Insolvenzverfahrens.

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