Die Insolvenzantragspflicht ist für vom Hochwasser betroffene Unternehmen ausgesetzt. Das Bundesministerium für Justiz informiert über eine Ausnahmeregelung.
Das Bundesministerium für Justiz hat die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen in den Hochwassergebieten ausgesetzt. Die Befristung läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2013. Mit der Verlängerung soll den Unternehmen Zeit eingeräumt werden, um Finanzierungs- und Sanierungsverhandlungen durchzuführen, um so die finanzielle Notsituation zu beseitigen.
Durch die Hochwasserkatastrophe ist es nach Angaben des Bundesministeriums für Justiz nicht zu gewährleisten, die Frist von drei Wochen für Insolvenzanträge einzuhalten. Mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht drohen den Unternehmen keine straf- und zivilrechtlichen Ermittlungen, etwa wegen Insolvenzverschleppung.
Eine Verlängerung der Aussetzung ist in Ausnahmefällen noch bis 31.04.2014 möglich. Diese gilt jedoch nur für Unternehmen, deren Sanierungsplan vielversprechend ist. Die Aussetzung betrifft nur die Insolvenzantragspflicht. Alle anderen insolvenzrechtlichen Regelungen bleiben in Kraft.