Ein Käufer kann auch nach Vertragsabschluss von dem Kauf einer Immobilie zurücktreten. Die Landesbausparkassen verweisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen V ZR 185/10).
In dem konkreten Fall kaufte eine Familie ein Haus samt Grundstück. Erst nach Vertragsabschluss stellte sich heraus, dass das Haus nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen war. Der Zufluss erfolgte über das Nachbargrundstück. Rechtlich abgesichert war die Wasserzufuhr auch nicht. Somit war eine stabile Wasserversorgung nicht gegeben.
Der Verkäufer teilte der Familie diese Mängel vor Vertragsabschluss nicht mit. Nach dem die Käufer von dem Fehler erfuhren, sollte der Kaufvertrag aufgelöst werden. Die Richter urteilten für die Familie. Zwar könne bei einem abgelegen Grundstück nicht mit einer stabilen Wasserversorgung gerechnet werden, jedoch muss der Verkäufer auf diesen Umstand hinweisen. Da dies nicht geschehen war, konnte der Kaufvertrag rückabgewickelt werden.