Wohnungseigentümer dürfen verbieten, dass Tiere den Aufzug benutzen. Die Zeitschrift "Finanztest" erinnert an ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Az.: 5 S 43/13).
In dem konkreten Fall ging es um einen 14 Jahre alten und 20 Kilogramm schweren Hund. Die Besitzer nahmen das Tier aus gesundheitlichen Gründen immer im Aufzug in die zweite Etage mit. Dies störte jedoch einen anderen Eigentümer. Er verwies dabei auf die Hausordnung. Diese besagte, dass Tiere nicht im Aufzug mitgenommen werden dürfen.
Das Gericht entschied gegen den Hundebesitzer. Die Hausordnung regele das Verbot. Der Hundebesitzer muss mit dem Tier die Treppe benutzen. Ist dies für den Hund nicht möglich, muss der Besitzer das Tier tragen.