Energetische Sanierung treibt die Miete hoch. Das muss nicht sein, darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin. Sie bestreitet aber die Tatsache nicht.
Wird ein Altbau energetisch saniert, steigen die Mieten oft drastisch. Darüber hat das TV-Magazin Report Mainz berichtet und sich dabei auf Zahlen des Deutschen Mieterbundes gestützt. Demnach stünden viele einkommensschwache Familien vor der Kündigung, weil sie die Gestiegene Miete nach einer energetischen Sanierung nicht bezahlen konnten.
Energetische Sanierung als Sündenbock
Die dena wirft nun Vermietern vor, sie machten die energetische Sanierung zum Sündenbock für Mietsteigerungen. Das teilte die Agentur am Donnerstag in Berlin mit. Dena-Geschäftsführer Stephan Kohler wörtlich: "Wir haben bereits 2010 anhand einer Untersuchung von rund 250 Gebäuden nachweisen können, dass alte und sanierungsbedürftige Mietshäuser auf einen sehr guten Energiestandard gebracht werden können, ohne dass die Warmmiete steigen muss."
Einer durch die energetischen Maßnahmen fälligen Kaltmietensteigerung um durchschnittlich 82 Cent pro Quadratmeter stünde eine Heizkostenersparnis von 92 Cent pro Quadratmeter gegenüber. "Die energetische Sanierung ist nicht das Problem, sondern die Lösung bei steigenden Energiekosten." Kohler macht andere Ursachen für viele Mietsteigerungen aus:
- Vermieter wollen alte Häuser aufwerten. Zwar würden diese Häuser dann auch häufig energetisch saniert - die hohe Preissteigerung sei aber zu einem guten Teil auf die "Schönheitssanierung" zurückzuführen.
- In anderen Fällen würden im Zuge einer energetischen Sanierung über lange Zeit nicht erhöhte Mieten an ein allgemein gestiegenes Niveau angepasst. Diese Effekte treten besonders in den deutschen Großstädten häufig auf und treffen tatsächlich oft einkommensschwache Menschen, die schon lange in ihren Wohnungen leben.
Kohler begrüßte, dass der Deutsche Mieterbund dieses Problem angehen möchte. Es sei jedoch falsch, die Mietsteigerungen der energetischen Sanierung in die Schuhe zu schieben, sagte Kohler, der zugleich Sprecher der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) ist.
Staatliche Förderung soll höhere Mieten verhindern
Bei umfassenden Gebäudesanierungen fielen drei Arten von Kosten an, die ein vermietender Eigentümer klar trennen müsse:
- So genannte "wohnwertverbessernde Maßnahmen" - beispielsweise eine Badmodernisierung oder die Anbringung von Balkonen - verbessern zwar die Wohnqualität, verursachen aber auch erhebliche umlagefähige Kosten und sparen per se keine Energie.
- Weiterhin fallen die "Instandsetzungs- und Erhaltungskosten" bei alten Häusern an. Hier geht es um notwendige Maßnahmen zum Erhalt des Hauses, beispielsweise die Putzerneuerung oder neue Dachziegel. Diese Kosten muss der Vermieter allerdings aus seinen laufenden Mieteinnahmen zahlen und darf sie nicht umlegen - auch wenn sie zu einem geringeren Energieverbrauch führen.
- Schließlich gibt es die Kosten für neue energetisch wirksame Bestandteile: zum Beispiel eine neue Solarwärmeanlage oder eine neue Dämmung. Diese Kosten einer energetischen Sanierung darf ein Vermieter an den Mieter weitergeben - und laut der dena-Studie kommt der Mieter dabei auf Grund der eingesparten Energiekosten gut weg.
Die geea sieht die Politik in der Pflicht, für die energetische Sanierung von Mietwohngebäuden bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. Würde eine energetische Sanierung staatlich gefördert, dürften Vermieter den statlich finanzierten Anteil einer energetischen Sanierung nicht auf die Mieter umlegen.