Die KfW Bankengruppe hat ihre Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren an die neuen Energiestandards angepasst. Das bedeutet für Bauherren, dass die Anforderungen für Förderdarlehen der KfW steigen. Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) tritt zum 1. Oktober 2009 in Kraft.
Strengere Vorgaben zum Wärmebedarf
Einheitlicher Standard für Neubau und Sanierung ist weiterhin das "KfW-Effizienzhaus". Dabei legt die KfW für die einzelnen Standards Werte in Anlehnung an die gesetzlichen Vorgaben für den Jahresprimärenergiebedarf sowie den Transmissionswärmeverlust (baulicher Wärmeschutz) fest.
Das Anforderungsniveau an den Primärenenergiebedarf nach der neuen Richtlinie wird um durchschnittlich 30 Prozent verschärft, beim Transmissionswärmeverlust wird der Wert um 15 Prozent verringert. Die allgemeinen Anforderungen der KfW bleiben weitgehend gleich: Ein KfW-Effizienzhaus 70 darf zum Beispiel höchstens 70 Prozent des Energiebedarfs eines Neubaus benötigen.
Ein KfW-Effizienzhaus 100 entspricht zu 100 Prozent dem Energieniveau eines Neubaus. Beispielsweise hat ein Einfamilienhaus mit 120 Quadratmeter (qm) Wohnfläche aus dem Jahr 1979 einen Primärenergiebedarf von 250 kWh/qm*Jahr, ein Neubau nach den neuen Standards darf nur 80 kWh/qm*Jahr verbrauchen.
Individuelle Werte für jedes Gebäude
Jedoch kann im Gegensatz zur EnEV 2007 der Höchstwert nicht mehr aus einer Tabelle abgelesen oder anhand einer Formel errechnet werden. Die KfW fördert zukünftig sechs Standards: den Effizienzhausstandard KfW 130, KfW 115 KfW 100, KfW 85, KfW 70 und KfW 55. Generell gilt, dass die Förderung um so höher ist, je höher die Energieeffizienz des Gebäudes ausfällt.