Das Jobcenter muss bei einer Wohnungsmodernisierung die Mieterhöhung zahlen. Dies urteilte das Bundessozialgericht laut der Wirtschaftszeitung "Handelsblatt" (Az.: B 4 AS 32/12 R).
Die Jobcenter müssen Hartz IV Empfängern eine Mieterhöhung bezahlen. Dies ist jedenfalls der Fall, wenn diese aus einer Modernisierungsmaßnahme resultiert. In dem konkreten Fall klagte eine alleinerziehende Mutter. Sie vereinbarte mit ihrer Vermieterin eine Modernisierung des Bades. Dieses war ständig von Schimmel befallen.
Um dem Schimmel entgegenzuwirken, flieste der Vermieter das Bad neu. Die Warmmiete von monatlich 400 Euro sollte deshalb um 29,27 Euro pro Monat steigen. Das Jobcenter weigerte sich zunächst, diese Erhöhung zu zahlen. Das Bundessozialgericht urteilte für die Klägerin. Mieterhöhungen durch Modernisierungsmaßnahmen fallen in die Leistungen der Jobcenter.