Mit dem Frühjahr startet auch die Saison der Langstreckenläufe. Aber welche Rechte haben Besitzer von Waldgrundstücken, wenn ein Marathon durch ihr Gebiet verlaufen soll? Dürfen Arbeitnehmer trotz Krankschreibung an einem Lauf teilnehmen? Der Versicherer ARAG verweist nochmals auf zwei Urteile.
Eigentümer von Waldgrundstücken dürfen der Durchführung eines Marathons widersprechen. Geklagt hatte eine Eigentümerschaft. Durch deren Grundstück sollte der Marathon verlaufen. Da nur eine kurze Teilstrecke des Gesamtmarathons durch das Waldgebiet führen sollte, war eine Durchführung des Laufes auch ohne dieses Stück möglich.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg urteilte für die Eigentümer (Az.: 1 L 302/08). Die Waldbenutzung diene der Erholung. Dieser Zweck trete bei einer Massenveranstaltung mit Wettkampfcharakter und der Erhebung von Startgeldern in den Hintergrund.
Arbeitnehmer darf laufen
Arbeitnehmer dürfen trotz Krankschreibung an einem Marathon teilnehmen. In dem konkreten Fall lief ein Arbeitnehmer mit Schulterblattbruch die 42,20 km. Er erhielt daraufhin die außerordentliche Kündigung. Das Arbeitsgericht Stuttgart urteilte für den Arbeitnehmer(Az.: 9 Ca 475/06) . Auch wenn er seinen vertraglich festgelegten Tätigkeiten nicht nachkommen kann, muss er nicht auf anderweitige Aktivitäten verzichten. Die Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf dürfe nur nicht die Heilung beeinträchtigen.