Funkmast auf Dach 

Wird eine Mobilfunkanlange auf dem Dach errichtet, müssen alle Eigentümer zustimmen. Die Zeitschrift "Finanztest" erinnert an ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: V ZR 48/13).

Eine Mobilfunkanlage auf dem Dach stellt eine bauliche Veränderung dar. Daher müssen alle Wohnungseigentümer der Errichtung der Anlage zustimmen.

Nach Ansicht der Richter sei es nachvollziehbar, dass Eigentümer befürchten, durch die Anlage die Wohnung schlechter vermieten zu können. Der Gesundheitsaspekt spiele bei der Entscheidung keine Rolle. Ob eine gesundheitliche Schädigung durch eine Funkanlage bestünde, sei noch nicht wissenschaftlich geklärt.

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