Freigrenzen bei Pfändungen erhöht 

Die Pfändungs­freigrenzen steigen ab Juli 2013. Der Versicherer ARAG verweist auf die Neuregelungen des Gesetzgebers.

Bei der Pfändung von Gehaltskonten, Renten oder Gehaltsforderungen gelten bestimmte Freigrenzen. Die Gläubiger dürfen nicht die kompletten Einkünfte von ihren Schuldnern einziehen. Alle zwei Jahre werden diese Freigrenzen an den steuerlichen Grundfreibetrag angeglichen.

Im Juli 2013 erhöht sich der Freibetrag um 1,57 Prozent. Statt der bisherigen 1.028,89 Euro steigt der monatliche nicht pfändbare Betrag auf 1.054,04 Euro. Der Grundbetrag für die erste unterhaltspflichtige Person erhöht sich von 387,22 Euro auf 393,30 Euro. Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person gilt ab Juli 2013 ein Freibetrag von 219,12 Euro statt der bisherigen 215,73 Euro.

Rest nicht komplett pfändbar

Sind die Einkünfte eines Schuldners höher als diese ermittelten Werte, kann auch der Rest nicht vollständig gepfändet werden. Bei Arbeitnehmer ohne Unterhaltspflichten sind nur 70 Prozent von diesem Rest pfändbar. Hat der Schuldner Unterhalt zu zahlen, verringert sich der pfändbare Betrag des überschüssigen Restes auf 50 Prozent. Ist der Arbeitnehmer weiteren zwei bis fünf Personen zum Unterhalt verpflichtet, sinkt der pfändbare Betrag um jeweils 10 Prozent.

Top Empfehlungen Ratenkredit

Santander Consumer Bank AG

Geb. Sollzinssatz ab 3,99% p.a.
eff.Zins 3,91% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 5,9 % Sollzins geb. p.a./5,19 % eff. Zins p.a. 

MEINUNGEN
Zum Angebot

ING-DiBa AG

Geb. Sollzinssatz 3,92% p.a.
eff.Zins 3,99% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 3,92 % Sollzins geb. p.a./3,99 % eff. Zins p.a

MEINUNGEN
Zum Angebot

Targobank

Geb. Sollzinssatz ab 2,91% p.a.
eff.Zins 2,95% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 8,17 % Sollzins geb. p.a./8,49 % eff. Zins p.a. 

MEINUNGEN
Zum Angebot