Wandfliesen im Bad müssen die Montage von Badezimmermöbeln zulassen. Der Versicherer ARAG berichtet über ein Urteil des Amtsgerichtes Kiel (Az. 113 C 344/12).
In dem konkreten Fall verklagte eine Frau ihre Vermieterin. Die Klägerin konnte in ihrer Wohnung keine handelsüblichen Kleinmöbel an den Wänden befestigen. Die Fliesen waren nämlich überwiegend hohl und hielten nur durch die Verfugung an der Wand. Die Mieterin verlangte Mängelbeseitigung.
Das Gericht urteilte für die Klägerin. Fliesen müssen fachgerecht an den Wänden befestigt sein. Vor allem in relativ neuen Wohnanlagen dürfe so ein Mangel nicht auftreten. Auch müsse sich die Klägerin durch die Vermieterin nicht darauf hinweisen lassen, sich Badezimmermöbel anzuschaffen, die nicht an der Wand befestigt werden müssten.