Jeder vierte Deutsche möchte sich gerne ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung leisten. Um diesen Traum zu finanzieren, würden 65 Prozent von ihnen die Zweitimmobilie auch vermieten, so das Ergebnis einer aktuellen Emnid-Umfrage im Auftrag der BHW Bausparkasse.
Die Mehrheit der potenziellen Ferienimmobilien-Käufer will einen Teil der Kosten über eine zeitweise Vermietung wieder hereinholen: Gefragt nach dem Zweck, für den sie eine Ferienimmobilie erwerben würden, gaben 65 Prozent der Befragten an, sie selbst nutzen, aber auch zeitweise vermieten zu wollen. 50 Prozent planen die Ferienimmobilie als Kapitalanlage, 69 Prozent als Altersruhesitz.
Für die Steuer muss Gewinnerzielung im Vordergrund stehen
Isabell Gusinde von der BHW Bausparkasse weist jedoch darauf hin, dass das Finanzamt Ausgaben und Verluste einer Ferienimmobilie nur anerkennt, wenn langfristig eine Gewinnerzielung durch Vermietung im Vordergrund steht. "Wer sich seinen Traum vom eigenen Urlaubsdomizil erfüllt und Anschaffungs- und Finanzierungskosten sowie Heizung, Strom und Reparaturen steuerlich absetzen will, muss die eigene Nutzung deutlich einschränken."
Selbstnutzungs- und Vermietungszeiten müssen klar getrennt und dokumentiert werden. Das Finanzamt ermittelt auf dieser Basis die anteilig absetzbaren Beträge. Ratsam ist für den Besitzer daher, von vornherein einen bestimmten Zeitraum des Jahres für die Selbstnutzung festzulegen - zum Beispiel jeweils vier Wochen im Mai und im September. Dann gelten 44 Wochen des Jahres als Vermietzeit - unabhängig davon, wie lange die Wohnung tatsächlich vermietet wurde. Eine Beratung durch einen Steuerexperten ist in jedem Fall sinnvoll.