Die Verbraucherzentrale Sachsen prüfte 600 Baudarlehen. Demnach waren in 75 Prozent der Fälle die Widerrufsbelehrungen falsch.
Die Verbraucherzentrale Sachsen prüfte über 600 Widerrufsbelehrungen von Immobiliendarlehen. Nach Angaben der Verbraucherschützer stammten diese oft "von den großen Geldhäusern, von Direktinstituten, von Volks- und Raiffeisenbanken, von Versicherern, von Bausparkassen und verschiedenen regionalen Sparkassen."
"Bei allen Institutsgruppen wurden im Einzelnen Fehler festgestellt", sagt die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Andrea Heyer. "Oft wurde seitens der Unternehmen nicht richtig über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt oder es wurde nicht klar und deutlich darüber informiert, wie und wohin der Widerruf erfolgen kann beziehungsweise welche Folgen er hat."
Vertrag noch Jahre später widerrufen
Ist dies der Fall, ergeben sich für den Betroffenen finanzielle Vorteile. Durch die aktuelle Rechtssprechung können diese fehlerhaften Belehrungen dazu führen, dass Verträge auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können. Dies ist vor allem für Kreditnehmer interessant, die einen Darlehensvertrag vorzeitig beenden. Die Kreditinstitute verlangen dann häufig ein hohes Vorfälligkeitsentgelt. Der Verbraucher kann in einem solchen Fall von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.