EZB erhöht Leitzins nicht 

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat beschlossen, den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte, den sogenannten Leitzins, auf dem jetzigen Niveau von einem Prozent zu belassen. Dasselbe gilt für die Zinssätze für Spitzenrefinanzierungsfazilität und Einlagefazilität.

Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte liegt seit 2009 bei 1 Prozent. Mit diesem Leitzins kann die EZB die Zinsen auf dem Geld- und Kapitalmarkt beeinflussen. Oft erhöhen die Geldinstitute nach der Erhöhung des Leitzinses durch die EZB die Kosten der eigenen Kredite. Er beeinflusst auch die Zinsen bei Tages- und Festgeld. Mit einem Prozent liegt der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte niedrig, dies kann die Konjunktur unterstützen.

Die Zinssätze für Spitzenrefinanzierungsfazilität und Einlagefazilität bleiben weiterhin bei 1,75 Prozent und 0,25 Prozent. Über die Spitzenrefinanzierungsfazilität können sich Geschäftsbanken kurzfristig Geld bei der EZB besorgen, über die Einlagefazilität können sie Geld bei der EZB für kurze Zeit anlegen.

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