Mieter müssen den Austausch einer Schließanlage zahlen, wenn sie den Schlüssel verloren haben. Jedoch muss der Vermieter die Anlage auch tatsächlich wechseln. Der Versicherer ARAG berichtet über ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: VIII ZR 205/13).
Ein Mieter verlor einen Schlüssel für seine Wohnung. Dies stellte sich bei dem Auszug des Mieters heraus. Der Vermieter verlangte daraufhin einen Kostenvorschuss von etwa 1.500 Euro für eine neue Schließanlage. Der Austausch sollte erst nach Eingang des Geldes stattfinden.
Der Mieter verweigerte daraufhin die Zahlung. Nach Angaben des Versicherers ARAG sei dem Vermieter kein Schaden entstanden, da die Anlage nicht ausgetauscht wurde. Der Bundesgerichtshof sah dies genauso und urteilte für den Mieter. Dieser hätte zwar den Schlüssel verloren und sei eigentlich für die Kostenübernahme verantwortlich. Da aber dem Vermieter kein Vermögensschaden entstanden sei, da die Anlage nicht ausgetauscht wurde, wies das Gericht die Klage ab.