Bausparkassen können ab sofort Darlehen bis zu 30.000 Euro ohne Eintragung einer Grundschuld vergeben. Das ist das Ergebnis der kürzlich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschlossenen Änderung der Bausparkassenverordnung.
Wie die Landesbausparkassen (LBS) mitteilen, konnten die Bausparkassen bislang Darlehen in verschiedenen Fällen nur bis zu einer Höhe von 5.000, 10.000 oder 15.000 Euro ohne Eintragung eines Grundpfandrechts vergeben. Die BaFin habe mit der Neuregelung in der Bausparkassenverordnung die alten Höchstbeträge der Preisentwicklung angepasst.
Zudem werde damit die Chance genutzt, einen neuen Rahmen für kleinere Wohnungsbaudarlehen zu schaffen, der eine unbürokratische Kreditvergabe für die immer wichtiger gewordene Bestandssanierung bis hin zum altersgerechten Umbau erlaubt.
Für Bausparkunden sei es wichtig, ohne unnötige Kosten für die Eintragung von Grundschulden in den Genuss ihrer zinsgünstigen Darlehen zu kommen, so LBS-Verbandsdirektor Hartwig Hamm. Eine Prüfung der Bonität bzw. des Kreditrisikos sei für die Bausparkassen selbstverständlich und auch weiterhin vorgeschrieben.