Eigentümer einer Wohnung dürfen einen Dolmetscher zur Eigentümerversammlung mitbringen. Die Zeitschrift "Stiftung Warentest" berichtet über ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden (Az.: 92 C 217/11).
Besitzer einer Eigentumswohnung sollten zu den Eigentümerversammlungen gehen. Dies gilt auch für Wohnungsbesitzer, die die deutsche Sprache nicht beherrschen und einen Dolmetscher mitbringen müssen.
Jedoch kann das Mitbringen eines Dolmetschers auch durch die Mehrheit der Eigentümer abgelehnt werden. Ist dies der Fall, sind die Beschlüsse der Versammlung laut dem Amtsgericht Wiesbaden allerdings anfechtbar.