Die größten Mietrechtsirrtümer 

Obwohl die meisten deutschen Haushalte zur Miete wohnen, halten sich Irrtümer und Halbwahrheiten über Rechte und Pflichten der Hausbewohner hartnäckig unter den Mietern. Das Immobilienportal Immowelt.de hat die wichtigsten Mietrechts-Irrtümer zusammengestellt.

Wer drei Nachmieter präsentiert, kann vorzeitig ausziehen

Dass das Stellen von drei Nachmietern zum Auszug berechtigt, ist ein verbreiteter Irrtum. Tatsächlich gilt immer die vertragliche Regelung oder die gesetzliche Drei-Monats-Frist für Mieterkündigungen. Anders sieht es nur aus, wenn im Mietvertrag eine Nachmieter-Vereinbarung getroffen wurde. Doch auch dann muss der Vermieter nicht jeden Nachmieter akzeptieren. Bestehen beispielsweise Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des potentiellen Nachfolgers, kann der Vermieter ablehnen.

Mieter müssen beim Auszug nicht renovieren

Auch die Vermutung, dass man nicht renovieren muss, ist falsch. Nur wenn im Mietvertrag eine ungültige Klausel zu Schönheitsreparaturen und Endrenovierung steht oder gar nichts vereinbart wurde, darf der Mieter die Arbeiten verweigern. Ungültig sind zum Beispiel Klauseln, die starre Fristen oder eine Renovierungsverpflichtung unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung enthalten. Werden jedoch flexible Zeiträume oder zustandsabhängige Bedingungen genannt, steht der Mieter in der Pflicht.

Zweimal laut feiern im Jahr ist erlaubt

Lärmbelästigung ist niemals erlaubt, auch nicht zum Geburtstag oder anderen Anlässen. In der Realität wird das Feiern in der Wohnung zwar meist geduldet - aber nicht alles, was geduldet wird, ist auch erlaubt. Das gilt übrigens auch für das Grillen auf dem Balkon: Wird ein Nachbar durch den Rauch erheblich gestört, ist es nicht gestattet.

Top Empfehlungen Ratenkredit

Santander Consumer Bank AG

Geb. Sollzinssatz ab 3,99% p.a.
eff.Zins 3,91% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 5,9 % Sollzins geb. p.a./5,19 % eff. Zins p.a. 

MEINUNGEN
Zum Angebot

ING-DiBa AG

Geb. Sollzinssatz 3,92% p.a.
eff.Zins 3,99% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 3,92 % Sollzins geb. p.a./3,99 % eff. Zins p.a

MEINUNGEN
Zum Angebot

Targobank

Geb. Sollzinssatz ab 2,91% p.a.
eff.Zins 2,95% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 8,17 % Sollzins geb. p.a./8,49 % eff. Zins p.a. 

MEINUNGEN
Zum Angebot