Mieter können ihren Vermieter Bauarbeiten an der Hausfassade untersagen. Die Zeitschrift "Finanztest" berichtet über ein Urteil des Landgericht Berlin (Az.: 65 T 158/13).
Vermieter müssen ihre Mieter über Bauarbeiten an der Hausfassade informieren. In dem konkreten Fall klagte ein Berliner Mieter. Sein Vermieter wollte ohne vorherige Ankündigung ein Baugerüst aufbauen und Arbeiten an der Hausfassade durchführen. Er kündigte dieses Vorhaben jedoch nicht schriftlich an.
Noch bevor das Gerüst komplett stand, erwirkte der Mieter eine einstweilige Verfügung gegen das Gerüst. Der Mieter könne sich durch das Gerüst beeinträchtigt fühlen, erklärt das Gericht. Der Vermieter musste daraufhin das Gerüst binnen von zehn Tagen abbauen lassen und alle Bauarbeiten absagen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Notreparaturen.