Nach Plänen des Bundesfinanzministeriums sollen die bislang verwendeten Kontonummern und Bankleitzahlen auch weiterhin in Deutschland ihre Gültigkeit behalten. Damit wendet sich die Bundesregierung gegen das Vorhaben der EU-Kommission einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA) zu schaffen, in dem Bankgeschäfte nur noch über wesentlich längere Kontonummern und Bankleitzahlen abgewickelt werden können. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung".
Für nationale Überweisungen sollen kürzere Nummer gelten
Spätestens von 2013 an sollen nach Willen der EU-Kommissionen bei Geldtransaktionen eine 22-stellige IBAN (International Bank Account Number) und einen elfstelligen BIC (Bank Identifier Code) verwendet werden. "Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass zur Abwicklung rein nationaler Zahlungsvorgänge neben IBAN und BIC auch die Verwendung von Kontonummer und Bankleitzahl weiterhin möglich bleiben muss", schreibt Finanzstaatssekretär Steffen Kampeter (CDU) in der Antwort auf eine Anfrage des CSU-Abgeordneten Herbert Frankhauser.
Im Finanzministerium befürchtet man, dass die Verwendung der langen Kontonummern im Alltag zu umständlich ist und sich die Gefahr erhöhe, dass man sich verschreibt. "Für die Kunden sind die langen Zahlen kompliziert und verlangen deutlich mehr Aufwand und Konzentration beim Ausfüllen einer Überweisung", sagte eine Sprecherin des Ministeriums der "Süddeutschen Zeitung". Daher will sich das Finanzministerium für eine verbraucherfreundliche Lösung einsetzen. "Es wäre denkbar, dass die Kunden auch in Zukunft ihre vertrauten Zahlen verwenden, die Banken diese aber automatisch in IBAN und BIC umrechnen", sagte die Ministeriumssprecherin weiter.
Verbraucherschützer befürchten steigende Zahl von Fehlüberweisungen
Auch Verbraucherschützer verweisen auf die erhöhte Gefahr von Fehlüberweisungen bei der IBAN. Je länger eine Kontonummer sei, desto leichter verschreibt man sich. Zudem müssen Banken bei Überweisungen seit Oktober 2009 nicht mehr prüfen, ob die Kontonummer zum Empfängernamen passt. "Ist eine Überweisung erst einmal abgeschickt, also etwa per Onlinebanking, ist sie nicht mehr widerrufbar", sagt Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Der Kunde müsse dann warten, bis das Geld beim falschen Empfänger eingegangen ist und sich an diesen wenden. Oftmals kenne man den falschen Empfänger aber nicht. Der Kunde habe also keine andere Wahl, als die Bank um Unterstützung bei der Rückbuchung zu bitten. Die geschehe laut Pauli aber auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten.