Das Fällen eines Baumes bedarf der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Die Zeitschrift "Finanztest" berichtet über ein Urteil des Landgerichtes Hamburg (Az.: 318 S 5/13).
Das Fällen eines Baumes stellt eine bauliche Veränderung daher. Daher müssen alle Wohnungseigentümer diesem Vorhaben zustimmen. In dem konkreten Fall wehrte sich ein Eigentümer gegen den Mehrheitsbeschluss.
Das Gericht urteilte für den Eigentümer. Die zehn Meter hohe Scheinzypresse durfte bleiben. Nach Angaben des Gerichts sei der Baum auch wichtig, da dieser den optischen Gesamteindruck des Gartens prägt.