Freunde, Kollegen oder Verwandte, die beim Hausbau helfen, muss der private Bauherr innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) melden. Das schreibt "Welt online".
Eine Ausnahme von der Versicherungspflicht gilt bei kurzfristigen Gefälligkeitsleistungen zwischen Verwandten. In der Regel haftet der Bauherr aber mit seinem gesamten Vermögen für Unfälle von unversicherten Helfern auf seinem Grundstück.
Die Kosten zur sogenannten Helfer-Versicherung betragen laut "Welt online" 1,84 Euro pro geleistete Arbeitsstunde in den alten Bundesländern und 1,56 Euro in den neuen Ländern. Mit der Meldung vermeidet der Bauherr Bußgelder. Zudem werden mögliche Forderungen der Helfer nach Schadensersatz vermieden. Ereignet sich ein Unfall, weil der Bauherr die Unfallverhütungsvorschriften nicht beachtet hat, droht möglicherweise ein Regressverfahren wegen grober Fahrlässigkeit.
Im vergangenen Jahr betreute die BG BAU knapp 120.000 laufende Eigenbauprojekte und unterstützte die Bauherren beim Einhalten ihrer Pflichten. Dazu zählt die Austattung der Helfer mit Schutzausrüstung, wie Helm, Sicherheitsschuhe und Handschuhe ebenso wie die ausreichende Beleuchtung und Beschilderung des Baugrundstücks. Die Verkehrsicherheit muss ebenfalls gewährleistet werden. Schächte und Gruben müssen abgesichert sein.