Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verlängert ihre Sonderförderung "Energieeffizient Sanieren" für Hocheffizienzpumpen und moderne Thermostatventile bis zum 31.12.2010. Dazu gehört die Kesseltauschprämie für den Austausch eines alten Heizkessels gegen einen neuen, energieeffizienteren Brennwertkessel (Öl, Gas) zusammen mit einer Solarkollektoranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Allerdings verringert sich die Förderprämie von 750 Euro pro Kesseltausch auf 400 Euro. Das teilt die Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft (VdZ) mit.
Bonus für Solarkollektoranlage entfällt
Nach der neuen Regelung werden alle seit dem 1. Januar 2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangenen Anträge bewilligt. Der Bonus für eine Solarkollektoranlage zur ausschließlichen Warmwasserbereitung bei gleichzeitigem Kesseltausch entfällt allerdings ganz.
Ab April 2010 gibt es die KfW-Sonderförderung für eine verbesserte Wärmeverteilung in Wohngebäuden auch erst ab einer Investitionssumme von insgesamt 600 Euro. Der Zuschuss von 25 Prozent erhält nur, wer einen Hydraulischen Abgleich und einen Heizungs-Check durch das Fachhandwerk vornehmen lässt.
Wohneigentümer sollten jetzt Anträge stellen
Sanierungswillige Wohneigentümer können bis zum 31. März 2010 (Rechnungsdatum) KfW-Fördermittel nur noch für den alleinigen Austausch von Komponenten in Anspruch zu nehmen, z. B. der Ersatz einer Heizungs- oder Trinkwasserzirkulationspumpe durch eine Hocheffizienzpumpe oder den Einbau von voreinstellbaren Thermostatventilen.
"Alle Hausbesitzer, die jetzt noch zu den alten Konditionen einen Austausch vornehmen wollen, sollten sich jetzt vom Fachhandwerk beraten lassen", empfiehlt Horst Eisenbeis, Geschäftsführer VdZ in Bonn. Wer innerhalb des Termins den Antrag stellt, erhält einen Zuschuss von 25 Prozent, mindestens aber in Höhe von 100 Euro zu den Gesamtkosten inklusive Einbau.
Neues Online-Antragsverfahren bei der KfW
Ein neues Online-Antragsverfahren verspricht laut KfW eine kurzfristige und bevorzugte Bearbeitung der Förderanträge. Die notwendigen Dokumente für den Antrag auf Zuschuss finden sich auf www.kfw-foerderbank.de unter Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung 431. Zu beachten ist, dass Anträge ab dem 1. April bis spätestens drei Monate nach Abschluss des Pumpenaustauschs bei der KfW eingehen müssen.
Für energetische Baumaßnahmen, die vor April durchgeführt werden, hat man sechs Monate Zeit. Stichtag für den Beginn der Frist ist jeweils das Datum der Rechnungsstellung durch den Fachhandwerker oder Sachverständigen. Antragsberechtigt sind weiterhin private Eigentümer und die Wohnungswirtschaft.