Wer einen betrieblich genutzten Leasing-Wagen am Ende der Vertragslaufzeit zu einem deutlich unter dem Marktwert liegenden Kaufpreis von einem nahen Angehörigen erwirbt, muss mit Ärger vom Finanzamt rechnen.
Das zeigt eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster (AZ: 6 K 5167/06 E). In dem Fall hatte eine selbstständige Apothekerin einen Leasing-Wagen im Wert von rund 60.000 DM nicht für den angebotenen Restwert von rund 17.000 DM gekauft, sondern die Kaufoption ihrem Mann überlassen. Beide nutzten den Wagen von da an privat.
Das Finanzamt wollte die Differenz zwischen dem Marktwert und dem Kaufpreis besteuern. Der Grund: Die Kaufoption war nur deshalb so günstig, weil die Frau extrem hohe Leasing-Raten von mehr als 2.000 DM gezahlt hatte.
Diese hohen Leasing-Raten seien eine Rechtsposition, die sie ihrem Ehemann überlassen und daher aus dem betrieblichen in das private Vermögen überführt hat. Damit muss die Differenz zwischen Wert und tatsächlichem Kaufpreis versteuert werden. (www.optimal-absichern.de)