Weitere Fördermöglichkeiten
Neben den Riester-Zulagen wird es auch weiterhin die Wohnungsbauprämie geben. Diese beträgt bis zu 45 Euro im Jahr und wird unabhängig von der Riester-Förderung gewährt. Ursprünglich sollte die Prämie künftig nur noch dann gezahlt werden, wenn mit dem Kapital wirklich gebaut oder eine Immobilie erworben wird. Diese Regelung gilt nun nur für Bausparer, die älter als 25 Jahre sind und einen Bausparvertrag abschließen. Jüngere Bausparer bekommen die Wohnungsbauprämie weiterhin auch dann, wenn sie mit dem angesparten Kapital nicht bauen wollen. Allerdings müssen sie auch weiterhin die siebenjährige Sperrfrist abwarten, bevor sie das Geld für andere als Bauzwecke verwenden dürfen.
Einen zusätzlichen Anreiz für das Riester-Sparen wurde für unter 25-Jährige gesetzt. Wer einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz hat oder als Beamter arbeitet, bekommt einen Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro, wenn er für das Alter vorsorgt. Dieser Bonus kann dann auch für "Wohn-Riester"-Produkte genutzt werden.
Fazit
Wer mit dem Gedanken spielt, selbst genutztes Wohneigentum zu erwerben, sollte sich mit der Riester-Förderung befassen und sich über entsprechende Finanzprodukte informieren. Um in den Genuss des staatlich geförderten Immobilienerwerbs zu kommen ist es egal, welches Riester-Produkt genutzt wird. Ein spezielles Baufinanzierungsprodukt ist nicht erforderlich, entsprechende Aussagen von Beratern sollte mit Vorsicht begegnet werden. Gerade bei Bausparverträgen stellt sich die Frage, wie sinnvoll diese für die Riester-Förderung sind. In der Ansparphase können andere Produkte wie zum Beispiel ein Banksparplan meist mit einer besseren Verzinsung aufwarten.
Wohn-Riester hat noch einen Pferdefuß: Wer sein Eigenheim Riester-gefördert errichtet hat, kann es nur unter strengen Auflagen wieder verkaufen. Entweder muss der Verkäufer das Geld binnen vier Jahren wieder in ein von ihm selbst genutztes Haus investieren oder es innerhalb eines Jahres in einen Riester-Vertrag einzahlen. Nur dann bleibt die Förderung in vollem Umfang erhalten. Andenfalls gilt der Verkauf als schädliche Verwendung und die auf dem Wohnförderkonto erfassten Beträge sind als Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag mit dem persönlichen Steuersatz voll zu versteuern.
Es wird abzuwarten sein, welche Produkte die Bausparkassen und Baufinanzierer auf den Markt bringen werden, um Kunden für "Wohn-Riester" zu begeistern.
Foto: © Imageteam/FOTOLIA
(Stand: November 2008)