Für unseren Vergleich zwischen Eigenheimzulage und Wohn-Riester haben wir drei Beispielsfälle betrachtet: Single, ein verheiratetes Paar und eine Familie mit zwei Kindern, eins vor und eins nach dem 1.1.2008 geboren.
So funktionierte die Eigenheimzulage
Mit der bis 2006 geltenden Eigenheimzulage wurden Bauherrn bzw. Immobilienkäufer mit zuletzt 1 Prozent der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten, maximal 1.250,- Euro pro Jahr, gefördert. Für jedes Kind erhielt man 800,- Euro dazu. Die Laufzeit der Förderung war auf acht Jahre begrenzt.
So funktioniert Wohn-Riester
Bei der Baufinanzierung mit Wohn-Riester müssen 4 Prozent des Bruttoeinkommens pro Jahr auf das Riesterkonto fließen, um die Förderung von 154 Euro pro Person zu erhalten. Für jedes vor 2008 geborene Kind erhält eine Familie 185 Euro pro Jahr; für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, sind es 300 Euro pro Kind. Die Förderungsdauer ist nicht begrenzt. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Wohn-Riester.
Vergleicht man die Eigenheimzulage mit Wohn-Riester, wird schnell klar, dass man mit der Eigenheimzulage nach acht Jahren Förderungsdauer auffallend mehr auf dem Konto hatte als mit Wohn-Riester.
Anlagetypus | Eigenheimzulage | Wohn-Riester |
Single | 1.250 Euro pro Jahr, nach 8 Jahren: 10.000 Euro | 154 Euro pro Jahr, nach 8 Jahren: 1.232 Euro |
Paar | 1.250 Euro pro Jahr, nach 8 Jahren: 10.000 Euro | 308 Euro pro Jahr, nach 8 Jahren: 2.464 Euro |
Familie mit 2 Kindern | 2.850 Euro pro Jahr, nach 8 Jahren: 22.800 Euro | 793 Euro pro Jahr, nach 8 Jahren: 6.344 Euro |
Jedoch besteht die Förderung bei Wohn-Riester nicht allein aus den staatlichen Zulagen. Die Riester-Beiträge können auch von der Steuer abgesetzt werden. Unsere Mustersparer haben wir den maximalen, jährlich von der Steuer absetzbaren Betrag von 2.100,- Euro einzahlen lassen. Der Vergleich zeigt, dass man trotz der Steuerentlastung bei Wohn-Riester mit der Eigenheimzulage innerhalb der achtjährigen Förderdauer besser fuhr.
Anlagetypus | Eigenheimzulage | Wohn-Riester mit Steuerentlastung* | |
Single | 1.250 Euro pro Jahr, nach 8 Jahren: 10.000 Euro | 1232,- Zulagen + 4.080,- Steuerentlastung (510,- Euro/Jahr x 8) = 5.312,- Euro | |
Paar | 1.250 Euro pro Jahr, nach 8 Jahren: 10.000 Euro | 2.464,- Euro Zulagen + 4.976,- Steuerentlastung (622,- Euro/Jahr x 8) = 7.440,- Euro | |
Familie mit 2 Kindern | 2.850 Euro pro Jahr, nach 8 Jahren: 22.800 Euro |
6.344,- Euro Zulagen + 4.976,- Steuerentlastung (622,- Euro/Jahr x 8) = 11.320,- Euro |
Der Vorteil von Wohn-Riester gegenüber der Eigenheimzulage liegt jedoch darin, dass die Förderungsdauer nicht auf acht Jahre beschränkt ist. In einem dritten Schritt haben wir deshalb berechnet, wie viele Jahre es dauert, bis sich Wohn-Riester gegenüber der Eigenheimzulage wirklich lohnt. Berücksichtigt wurden sowohl die Zulagen als auch die steuerliche Entlastung*.
Anlagetypus | Eigenheimzulage | Ab wann Wohn-Riester besser |
Single | 1.250 Euro pro Jahr, nach 8 Jahren: 10.000 Euro | nach 16 Jahren (Förderung: 10.624,- Euro) |
Paar | 1.250 Euro pro Jahr, nach 8 Jahren: 10.000 Euro | nach 11 Jahren (Förderung: 10.230,- Euro) |
Familie mit 2 Kindern | 2.850 Euro pro Jahr, nach 8 Jahren: 22.800 Euro | nach 17 Jahren (Förderung: 24.055,- Euro) |
(Stand: Juli 2008)
______________________________________________
*Steuerentlastung unter Berücksichtigung des Maximalbetrages von derzeit 2.100,- Euro und einem zu versteuernden Einkommen von 27.000 Euro (Single) bzw. 62.000 Euro (Paar).