Wer eine Immobilie bauen oder kaufen wollte, konnte sich in früheren Jahren immer auf die Unterstützung des Staates verlassen. Mit der Eigenheimzulage wurden Bauherrn bzw. Immobilienkäufer mit zuletzt bis zu 1.250,- Euro pro Jahr zuzüglich 800,- Euro pro Kind gefördert. Seit dem 1. Januar 2006 wird die Eigenheimzulage nicht mehr neu gewährt. Die Abschaffung der staatlichen Unterstützung rief vor allem die Baufinanzierer und Bausparkassen auf den Plan, die für ihre Kunden und ihre eigenen Geschäfte einen adäquaten Ausgleich forderten.
Offiziell: Eigenheimrentengesetz
Nun hat der Gesetzgeber eine neue staatliche Förderungsmöglichkeit für den Immobilienerwerb beschlossen. Mit der Bezeichnung "Eigenheimrentengesetz" klingt es auch fast wie die Rechtsgrundlage der Eigenheimzulage, das Eigenheimzulagengesetz. Da es inhaltlich um die Einbeziehung von Haus- und Wohnungskauf zu eigenen Wohnzwecken in die staatliche Riester-Förderung geht, wird das neue Maßnahmenpaket auch "Wohn-Riester" genannt.
Der Gesetzesentwurf wurde von Bundestag und Bundesrat abgesegnet und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft.
Wie das "Wohn-Riestern" funktioniert, unter welchen Voraussetzungen man die Förderung erhält und was steuerlich zu beachten ist, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.
(Stand: November 2008)