Was wenn ich den Kredit vorzeitig zurückzahlen möchte?
Wenn Sie einen Kredit vorzeitig zurückzahlen wollen, berechnet Ihnen die Bank meistens die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Die Bank lässt sich so für die entgangenen Zinszahlungen der regulären Restlaufzeit entschädigen. Wie hoch die Entschädigung aufgrund der verfrühten Tilgung sein darf, ist je nach Kreditart und den Vereinbarungen vorab unterschiedlich.
Der Gesetzgeber hat hier allerdings einen Rahmen gesetzt: Bei einem Ratenkredit mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr dürfen die Banken maximal 0,5 Prozent der Restschuld berechnen, bei längeren Restlaufzeiten maximal 1 Prozent. Eine vorzeitige Tilgung darf den Kreditnehmer nicht mehr Kosten als die planmäßige Tilgung.
Tipp: Im aktuellen Niedrigzinsumfeld lohnt es sich oft, einen alten Kredit mit hohen Zinsen trotz der Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig zu tilgen und dafür einen neuen, zinsgünstigeren Kredit aufzunehmen.
Vorsicht: Bei Baudarlehen gelten die gesetzlichen Regelungen wie bei den Ratenkrediten nicht. Verbraucherschützer halten die Vorfälligkeitsentschädigung bei Baudarlehen oft für intransparent und empfehlen den Kreditnehmern fachkundigen Rat.
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