Kann ich vor Ende der Tilgung den Kreditgeber wechseln? 

Kann ich vor Ende der Tilgung den Kreditgeber wechseln?

Für Kredite, die der Verbraucher vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen hat, gilt bei festem Zinssatz eine Kündigungsfrist von einem Monat (§ 489 Abs. 1 BGB). Hat der Verbraucher den Kredit ab dem genannten Datum abgeschlossen, greift eine neue EU-Richtlinie. Demnach können die Verbraucher ihren Kredit jederzeit fristlos kündigen und so quasi sofort ihren Kredit auf eine andere Bank umschulden. Im Niedrigzinsumfeld springen für den Kreditnehmer dabei oft deutliche Zinsvorteile heraus. Ein Kredit gilt als nicht gekündigt, wenn der Kreditnehmer den ausstehenden Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Kündigung zurücküberwiesen hat.

Vorsicht: Wird ein Kredit vorzeitig abgelöst, erheben die Kreditgeber in den meisten Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung, sie lassen sich also für die entgangenen Zinsgewinne entschädigen. Bei einem Ratenkredit mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr dürfen die Banken dafür maximal 0,5 Prozent des Restsaldos berechnen, bei längeren Restlaufzeiten maximal 1 Prozent.

Falls Sie mehrere Kredite haben, können Sie durch die Umschuldung übrigens auch Ihre Kreditwürdigkeit verbessern. In den sogenannten Score-Wert der Schufa fließt auch die Anzahl der Kredite ein; je weniger Kredite Sie also haben, desto besser ist Ihre Bonität. Es empfiehlt sich deswegen meistens, mehrere Kredite zu einem Kredit umzuschulden.

Vorsicht: Bei Baudarlehen gelten per Gesetz andere Regeln für die vorzeitige Tilgung. Die Möglichkeiten zur Kündigung sind dabei auch abhängig davon, ob das Darlehen einen festen oder einen veränderlichen Zinssatz hat.

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