Trotz neuer Gesetze reißt der Ärger über zwielichtige Geldforderungen und Inkasso-Dienste nicht ab. Seit Wochen sammeln die Verbraucherzentralen Beschwerden über die 'schwarzen Schafe' in der Inkasso-Branche. Immer wieder treten Unternehmen wie Global Network Inkasso auf den Plan, die aus dem Dunkeln agieren, ihre Konten im Ausland haben und bei den Behörden nicht registriert sind.
Nach 2011 haben die Verbraucherzentralen erneut eine Aktion gegen Inkasso-Abzocker gestartet. Denn in Deutschland versenden weiterhin nicht-registrierte Inkassounternehmen Mahnungen en masse. "Hier versuchen dubiose Absender 'Kohle zu machen', das Geld soll meist an ausländische Konten überwiesen werden", sagt Gabriele Emmrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Die dargestellten Konsequenzen empfinden viele Verbraucher als Bedrohung – aus Angst zahlen einige lieber, bevor es weiteren Ärger gibt. Bis Ende August 2015 sammeln die Verbraucherzentralen in ihren Beratungsstellen Fälle von Betroffenen und werten sie aus. Sie wollen mit ihrer Aktion auch herausfinden, ob und wie stark sich die Gesetzesänderung von 2013 ausgewirkt hat.
Ende 2013 hatte die Bundesregierung ein neues Gesetz beschlossen, um dem wüsten Treiben dubioser Inkasso-Unternehmen – den schwarzen Schafen in der Branche – Einhalt zu gebieten. Das Gesetz trat gestaffelt in Kraft. Seit November 2014 müssen die Dienste mit dem ersten Schreiben an den Schuldner bestimmte Darlegungs- und Informationspflichten erfüllen: sie müssen beispielsweise den Auftragnehmer, den Forderungsgrund und bei der Inkassovergütung Art, Höhe und Entstehungsgrund nennen. Doch auch mit dem Gesetz reißt der Ärger der Verbraucher über zwielichtige Inkasso-Unternehmen nicht ab.
Das öffentliche Bild der Inkassodienste
Dabei stehen Inkassounternehmen seit je immer wieder in der Kritik. Die Liste der Vorwürfe ist lang: Forderungen seien unverhältnismäßig hoch, die Unternehmen würden besonders ärmere Milieus drangsalieren und ihre Praktiken sich oft am Rande der Legalität bewegen. In den Fokus sind auch Inkasso-Dienste geraten, die Schulden aus untergeschobenen und rechtlich unwirksamen Vertragsabschlüssen eintreiben – zum Beispiel Jahresgebühren bei angeblichen „Gratis“ Online-Spielen oder Telefongewinnspielen.
Bei den Verbraucherzentralen gehen seit Monaten Berichte über die Maschen der Abzocker ein.
Beispiel „Global Network Inkasso“:Zum Jahreswechsel 2014/2015 beschwerten sich Verbraucher über Mahnbriefe einer „Global Network Inkasso“; angegeben war darauf eine Hamburger Adresse und eine Telefonnummern in der Schweiz. Laut Schreiben sollten die angeblichen Schuldner mindestens 189 Euro zahlen, sonst drohe der Besuch eines Außendienstmitarbeiters und danach ein gerichtliches Mahnverfahren. Hinweise auf eine betrügerische Absicht waren in diesem Fall laut Verbraucherzentrale in Sachsen-Anhalt offensichtlich: die Briefe waren voller Rechtschreibfehler, auf dem Überweisungsvordruck war ein rumänisches Konto angegeben, der Grund für die Forderung fehlte ebenso wie der Name des Auftraggebers. „Global Network Inkasso“ verstieß damit gegen alle Darlegungs- und Informationspflichten für Inkassodienste. Beispiel "Risk & Collect Forderungsmanagement":Anfang des Jahres forderte das Hamburger Inkassounternehmen "Risk & Collect Forderungsmanagement" von Verbrauchern über 240 Euro. Grund für die Forderung sei die angebliche Teilnahme an einem Gewinnspiel der Firma „EuroMillions Ltd.“ per Telefon. In diesem Fall erschienen die Schreiben aus Hamburg auf den ersten Blick seriös. Verräterisch war dann allerdings das angegebene Konto in Bulgarien, im Rechtsdienstleistungsregister wiederum fand sich vom Risk & Collect Forderungsmanagement keine Spur. Beispiel „Europa Inkasso“:Ende 2014 warnte die Bundesnetzagentur vor Mahnungen von „Europa Inkasso“ mit Sitz in Berlin. Grund für die Forderungen sei eine angebliche Mitgliedschaft in einem "Premium SMS Club" oder einem Telefon-Chat der Firmen Telecom Billing Ltd. und International Billing Services Ltd. Die Unternehmen hatten zuvor wahllos Werbe-SMS versendet. Sobald die Empfänger zurückriefen oder per SMS antworteten, wurden ihnen Kosten in Höhe von 90 Euro beziehungsweise 49,95 Euro berechnet. |
Woran erkenne ich unseriöse Anbieter?
Inkassodienste sind laut Rechtsdienstleistungsgetz erlaubnispflichtig. Je nach Bundesland erteilen unterschiedliche Behörden die Erlaubnis zum geschäftsmäßigen Einzug fremder Forderungen. Die Unternehmen müssen dafür bestimmte Kriterien erfüllen, zum Beispiel strafrechtlich unbescholten sein und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorweisen. Mit entsprechender Erlaubnis durch die Behörden sind die Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister für jedermann aufgeführt. Die hier in den Beispielen genannten „Inkasso-Team Moskau“, „Global Network Inkasso“ oder "Risk & Collect Forderungsmanagement“ sind dort allesamt nicht registriert. Aber nochmal: Für eine legale Inkassotätigkeit ist das zwingend.
Berufs-Kodex der Verbände
Der Verbraucher sollte auch prüfen, ob das Inkasso-Unternehmen Mitglied eines entsprechenden Branchenverbandes ist. Der Bundesverband deutsche Inkasso-Unternehmer (BDIU) zählt derzeit mit rund 560 die meisten Mitgliedsunternehmen. Diese verpflichten sich mit ihrer Mitgliedschaft dazu, „die ihnen anvertrauten Mandate in sachlich angemessener Weise und unter Wahrung der Rechte der Schuldner“ zu vertreten. Verletzen Inkasso-Dienste den Verbands-Kodex, drohen Konsequenzen bis hin zum Entzug der Mitgliedschaft oder gar der Meldung bei den Behörden. Ebenfalls wichtige Branchenverbände sind der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement (BFIF) sowie der Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände / Rechtsdienstleister (BDR). Verbraucher sollten also nach Erhalt einer dubiosen Forderung schauen, ob das jeweilige Unternehmen im Register und in einem der genannten Verbände aufgeführt ist. Aber auch dort registrierte Inkassodienste können zweifellhafte Praktiken anwenden – zum Beispiel wenn es um die Höhe der berechneten Gebühren geht. Für diese gibt es zwar keine eindeutigen Regeln, zumindest aber einen klaren Rahmen, in welcher Höhe sich die Gebühren bewegen dürfen.
Wie hoch dürfen Inkassogebühren sein?
Laut Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen Inkassokosten nicht höher sein als die entsprechenden Kosten, die ein Rechtsanwalt berechnet. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) staffelt die Gebühren zunächst nach Höhe der Forderung. Bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro liefert das Gesetz für die Gebühren einen Referenzwert von 45 Euro, bei 1.000 Euro wären es 80 Euro.
Das sind allerdings nicht die tatsächlichen Gebühren, die der Anwalt erheben darf. Denn je nach Einzelfall muss er Aufwand, Umfang und Schwierigkeit mit berücksichtigen. Auch dafür liefert das Gesetz vorgaben, die Spanne reicht vom 0,3- bis 2,5-Fachen des Referenzwertes. Für den außergerichtlichen Versand eines einfachen Schreibens darf ein Rechtsanwalt nicht mehr als das 0,3-Fache des Referenzwertes berechnen.
Die Inkassodienste versenden in der Regel einfache Mahnschreiben ohne rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Bei Schulden von bis zu 500 Euro ergibt sich dann eine Inkassogebühr von 45 Euro x 0,3 = 13,50 Euro, bei 1.000 Euro sind es 24 Euro – und das unabhängig von der Anzahl der Schreiben.
Die Verbraucherzentralen wollen, dass Inkassokosten maximal beim 1,0-Fachen der Rechtsanwaltsgebühren liegen - dies umso mehr, da weitere Kosten dazu kommen können. Die Inkassounternehmen können zum Beispiel eine Einigungsgebühr berechnen, etwa bei einer vereinbarten Ratenzahlung. Sie können außerdem eine Pauschale für Post- und Telekommunikationskosten erheben, die 20 Prozent der Gebühren, maximal jedoch 20 Euro beträgt.
Bei allen zusätzlichen Gebühren sollte der Verbraucher genau hinschauen. Viele Posten dürfen laut Gesetz von den Inkassodiensten überhaupt nicht berechnet werden: zum Beispiel Kontoführungsgebühren, Extra-Gebühren für Telefonanrufe oder überflüssige Adressermittlungsgebühren.
FAZIT:
Der Verbraucher sollte dubiose Inkassoschreiben immer genau prüfen: sind Informationspflichten erfüllt, wo befindet sich das für die Zahlung angegebene Konto, gibt es in der Mahnung viele Rechtschreibfehler, steht der Inkassodienst überhaupt im Rechtsdienstleistungsregister oder ist es Mitglied in einem der Branchenverbände? Schwierig wird es bei den Gebühren der Inkasso-Dienste. Hier haben die Unternehmen Spielraum, den sie zur Gewinnmaximierung gerne ausreizen. Grundsätzlich gilt, dass die Inkassokosten nicht weit über dem 0,3-Fachen der Rechtsanwaltsgebühren liegen sollten, da die Unternehmen oft nur einfache Mahnschreiben versenden. Bei sonstigen Kosten, die berechnet werden, sollten die Verbraucher genau hinschauen. Im Zweifel können dann auch Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälte helfen.