Verkaufsverbot für Immobilienkredite? 

Verkaufsverbot für Immobilienkredite?

Bundesjustizministerin Zypries plant, künftig alle Banken zu Kreditangeboten zu verpflichten, die garantiert nicht an Dritte verkauft werden können. Auch Unternehmer sollen in Zukunft die Möglichkeit erhalten, nicht abtretbare Darlehensverträge mit ihren Kreditinstituten zu schließen. Als weitere Varianten im Gespräch sind ein Weiterverkauf nur an Banken und unter der Bedingung, dass der Kredit vertragsgemäß fortgeführt wird. Das schwebt der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft vor. Die Bundesbank dagegen plädiert wie die CDU/CSU für eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft anstelle einer gesetzlichen Regelung.

Viele Kreditinstitute versichern jedoch schon heute, sie verzichteten bereits von sich aus auf diese Option – zumindest wenn der Immobilienkredit ordnungsgemäß bedient wird. Dazu gehören unter anderen die Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Bausparkasse "Schwäbisch Hall". Einige Banken betonten zudem, mit einem in Verzug geratenen Schuldner eher ein Sanierungsplan zu machen und nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen als den Kredit abzustoßen.

Nur die Commerzbank hatte angekündigt, als Reaktion auf ein solches Gesetz zwei Arten von Immobilienkrediten anzubieten: Bei zinsgünstigen Hypothekendarlehen will sich die Bank einen späteren Verkauf an Dritte vorbehalten. Für Immobilienkredite mit Nicht-Verkaufs-Garantie sollen die Kunden dagegen einen Zinsaufschlag zahlen. Ein solcher dürfte nach dem neuen Gesetzesvorschlag durchaus erhoben werden: "Nicht abtretbare Kredite werden voraussichtlich zu einem höheren Zinssatz angeboten, denn ein zusätzlicher Schuldnerschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben", heißt es in dem Entwurf. Ob ein solches Angebot mit explizit vereinbartem Recht auf Weiterverkauf auf die Gegenliebe der Verbraucher stoßen wird, hängt sicherlich von den Zinskonditionen ab.

Informations- und Kündigungsrechte

Einigkeit herrscht in den Regierungsfraktionen darüber, dass eine Bank es ihren Kreditkunden rechtzeitig mitteilen muss, wenn deren Kredit verkauft wird. Außerdem sollen die Kreditnehmer Informationen über den neuen Gläubiger erhalten, damit sie sich entscheiden können, ob sie eine längerfristige Vertragsbeziehung mit ihm fortsetzen möchten. Zypries plant ein Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass ein Kredit verkauft wird. Dies lehnt die Union bisher ab.

Auch Änderungen im Kreditvertrag, wie das Ende einer Zinsbindung oder ein Fälligkeitstermin sollen die Institute künftig mindestens drei Monate im Voraus mitteilen. Dazu gehört auch, zu Beratungen über ein Folgeangebot einzuladen oder darauf hinzuweisen, wenn die Bank den Kreditvertrag nicht verlängern will.

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