Verbraucherrechte bei Krediten 

Verbraucherrechte bei Krediten

Wer sich durch einen Kredit verschuldet hat, hat vielleicht nicht damit gerechnet, sich finanziell zu übernehmen. Manchmal mag das sogar stimmen, denn einige Finanzkrisen sind nur darauf zurückzuführen, dass man den Kreditvertrag nicht genau genug gelesen hat bzw. die Rechte als Kreditnehmer nicht kennt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt vor, wie ein Kreditvertrag (im Gesetz Darlehen genannt) zwischen einem Verbraucher und einem Kreditinstitut auszusehen hat.

Ein solcher Vertrag muss schon von Gesetzes wegen schriftlich abgefasst werden. Der Vertragstext muss essenzielle Dinge wie den Nettokreditbetrag, den effektiven Zinssatz, alle Kosten und die Art und Weise der Rückzahlung ausdrücklich regeln. Wird die Schriftform nicht eingehalten, ist der Vertrag nichtig und der Kreditgeber kann sich nicht auf den Vertrag berufen.

Gibt es keinen schriftlichen Vertrag und wird das Darlehen aber dennoch ausbezahlt, so kommt auch ohne Schriftform ein Vertrag zustande. Wenn dann aber bestimmte Angaben fehlen, verhilft das Gesetz dem Verbraucher zu günstigeren Konditionen. Wenn die Schriftform gewahrt ist und man einen Kreditvertrag dann doch unterschrieben hat, sich nach ein paar Tagen aber eines Besseren besinnt, kann man den Vertrag widerrufen. Bei Verbraucherkreditverträgen gibt es, ähnlich wie beim Einkauf im Internet, ein Widerrufsrecht für den Verbraucher. Der Kredit braucht dafür nicht über das Internet vermittelt worden zu sein. Für den Widerruf des Vertrages hat man 14 Tage Zeit.

Wenn der Kredit im Rahmen eines so genannten verbundenen Geschäfts abgeschlossen wurde, sind bei einem Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der mit diesem verbundene Vertrag hinfällig. Häufigstes Beispiel für verbundene Geschäfte ist die Kombination von Kredit und Kaufvertrag. Wird beispielsweise etwas auf Kredit gekauft und der gewerbliche Verkäufer ist gleichzeitig der Kreditgeber, so kann der Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Durch den Widerruf wird auch der Kaufvertrag beseitigt, so dass man ohne Kredit nicht auf der Kaufpreisforderung sitzen bleibt.

Hilfe bei Überschuldung

Wenn das Kind nun aber einmal in den Brunnen gefallen ist, man auf einem Berg von Schulden sitzt und weder Widerruf noch sonstige gesetzliche Verbraucherrechte weiterhelfen, bleibt oftmals nichts anderes übrig, als professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wer selbst keinen Ausweg aus der Verschuldung zu finden vermag, findet bei Schuldnerberatungsstellen Ansprechpartner, die ihre Hilfe anbieten.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung koordiniert die Arbeit der einzelnen Schuldnerberatungsstellen vor Ort. Auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft können Sie sich die Beratungsstelle in ihrer Nähe ermitteln lassen. Die Schuldnerberatung kann auch keine Wunder bewirken und das Minus auf dem Konto einfach wegzaubern. Vielmehr verschaffen sich die Berater zusammen mit den Schuldnern den nötigen Überblick und strukturieren das Chaos.

Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Hier werden Ihnen auch Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie die Schulden los werden können. Es besteht zum einen die Möglichkeit der außergerichtlichen Entschuldung. Bei dieser Variante werden alle Forderungen geprüft, geordnet und in einem Schuldenregulierungsplan erfasst. Dann werden die Einnahmen auf der Habenseite gesammelt. Im nächsten Schritt wird versucht, mit den Gläubigern eine Vereinbarung über die Schuldentilgung zu treffen, der sowohl die Situation des Schuldners als auch die Interessen aller Gläubiger berücksichtigt. Bei den Verhandlungen mit den Gläubigern kann die Hilfe der Schuldnerberater sehr hilfreich sein, da sie mit ihrem Fachwissen und als neutrale Dritte besser vermitteln können, als es eine involvierte Partei vermag.

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