Studieren auf Kredit- Möglichkeiten der Studiengebührenfinanzierung
Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Januar 2005 das vom Bund ins Hochschulrahmengesetz (HRG) geschriebene Verbot allgemeiner Studiengebühren für nichtig erklärt. Durch diese Regelung war die Gebührenfreiheit für das Erststudium bundesweit gesetzlich festgeschrieben. Damit hat das Bundesverfassungsgericht einer Klage von sechs unionsgeführten Bundesländern gegen die im August 2002 ins Hochschulrahmengesetz aufgenommene Regelung stattgegeben und den Weg für die Einführung von Studiengebühren frei gemacht.
Jedoch hat keines der Bundesländer, die Studiengebühren einführen wollen, direkte Überlegungen bzw. Möglichkeiten einer Finanzierung dieser vorgelegt. Es existieren nur vage Vorstellungen, dass Bildungskredite idealerweise bundesweit eingeführt, sowohl die Studiengebühren als auch die Lebenshaltungskosten abgedeckt und das bestehende BAföG-System abgeschafft werden sollen. Konsequenz dessen ist, dass entweder dann die Eltern das Studium ihrer Kinder selbst bezahlen oder zukünftige Studenten mit einem Schuldenberg ins Arbeitsleben starten.
Auf den folgenden Seiten werden bereits in Deutschland existierende und erste neue Finanzierungsmodelle vorgestellt, die als zukünftige Formen der Studiengebührenbezahlung oder als Alternative zum jahrelangen Ansparen genutzt werden könnten.
Studiengebühren in den einzelnen Bundesländern
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird die politische und juristische Entscheidungsgewalt über die Einführung von Studiengebühren von der Bundesebene auf die Länderebene übertragen. Die Bundesländer können darüber in Eigenregie entscheiden, da neben Aussagen über eine gewisse Einheitlichkeit und soziale Verträglichkeit faktisch keinerlei Auflagen gemacht wurden. Erst wenn große Wanderbewegungen (von Bundesländern mit Studiengebühren in Bundesländer ohne Studiengebühren) ausgelöst werden und die Länder dieses Problem nicht lösen können, wird der Bund eingreifen.
So planen die von CDU/CSU-regierten Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen und das Saarland bereits ab 2006 Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester einzuführen, falls das Bundesverfassungsgericht es bewilligt. Dabei soll es keine Unterscheidung mehr nach Erst-, Zweitstudium oder Langzeitstudenten geben. Diese Gebühren müssen dann von jedem Studenten gezahlt werden. Über Ausnahmeregelungen für Kinderzeiten, Studierende mit Kindern und zur Ermöglichung des Studiums für Schulabgänger aus sozial schwachen Familien wird derzeit noch beraten.
In den meisten SPD-geführten Ländern wie Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen soll ein gebührenfreies Erststudium vorläufig in einer gewissen Zeitspanne garantiert bleiben. Die Landesregierungen wollen vorerst die Entwicklung in den anderen Bundesländern abwarten, befürchten aber einen massiven Zulauf von zukünftigen Studenten aus Bundesländern mit Studiengebühren. Auf weite Sicht wird der Druck, Studiengebühren einzuführen steigen und deren Erhebung unvermeidlich sein.
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