Ein negativer Schufa-Eintrag kann einem das Leben schwer machen. Kredit, Baufinanzierung oder Handyvertrag sind dann oft nicht mehr möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich negative Schufa-Einträge jedoch löschen. Banktip erklärt, wann und wie das geht.
Zu einem negativen Schufa-Eintrag kommt es in der Regel, wenn man offene Rechnungen nicht begleicht, Kredite aufnimmt oder es zu sogenannten "Zahlungsstörungen" kommt. Die Schufa errechnet aus dem persönlichen Bezahlverhalten einen individuellen Schufa-Score. Ist dieser zu niedrig, stufen die Unternehmen potentielle Kunden schnell als kreditunwürdig ein. Selbst wenn die Schulden getilgt sind, bleiben negative Einträge für einige Zeit bestehen.
So lange sind Einträge einsehbar:
- Anfragen Kredit- und Kontoeröffnung: Zehn Tage
- Kredit: Drei Jahre nach Ablauf
- Zahlungsstörungen: Drei Jahre nach Rückzahlung
- Daten aus Schuldnerverzeichnissen: Drei Jahre nach Begleichung
Angaben über Bürgschaften, sowie Giro- und Kreditkartenkonten werden direkt nach ihrer Kündigung gelöscht. Allerdings muss man nicht immer warten, bis der Eintrag verjährt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Schufa-Einträge auch früher löschen.
Sonderfall 1: "Kleinschulden"
Forderungen bis 1000 Euro müssen gelöscht werden, wenn die Forderung spätestens einen Monat nach Eintragung beglichen wurde. Voraussetzung ist, dass es sich um einen unbestrittenen Posten handelt. Außerdem darf die Forderung nicht vor dem 1. Januar 2007 entstanden sein.
Sonderfall 2: "Einträge zur Eidesstattlichen Versicherung"
Einträge zur Eidesstattlichen Versicherung kann man auch früher löschen lassen. Dazu benötigt man eine Bestätigung des Gläubigers, dass keine offenen Forderungen mehr existieren. Mit dem Erledigungsschreiben des Gläubigers geht man zum zuständigen Amtsgericht und lässt dort den Eintrag im Schuldnerverzeichnis löschen. Das Amtsgericht teilt der Schufa die Änderung dann mit.
Sonderfall 3: "Falsche Einträge"
Leider kann es durchaus vorkommen, dass die Schufa einen veralteten oder gänzlich falschen Eintrag gespeichert hat. In diesem Fall sollte man sich direkt an das Unternehmen wenden, das den negativen Eintrag veranlasst hat. Kann man den Fehler nachweisen, lohnt sich ein schriftlicher Widerspruch. Reagiert die Schufa darauf nicht, sollte man einen Anwalt verständigen.
Wichtig: Die Schufa verarbeitet nur Informationen. Wer einen negativen Schufa-Eintrag löschen will, muss sich zunächst an das Unternehmen wenden, das den Eintrag verursacht hat.
Kostenlose Schufa-Auskunft
Fehler können immer passieren. Mit der Schufa-Selbstauskunft kann man seine persönlichen Angaben kontrollieren und auf Richtigkeit überprüfen. Dies geht für Privatpersonen einmal im Jahr kostenlos. Hier geht es zur Anleitung zur Selbstauskunft.