Verbraucher erhalten Auskunft beim Scoring 

Verbraucher erhalten Auskunft beim Scoring 

Der Bundestag verabschiedete am 29. Mai 2009 einen Regierungsentwurf, der den Bürgern einen Auskunftsanspruch darüber einräumt, wie ihre Kreditwürdigkeit bei der Scoring-Bewertung berechnet wurde. Die Schufa und andere Auskunfteien müssen dann offen legen, nach welchen Maßstäben sie die Kreditwürdigkeit der Bürger beurteilen. 


Schufa muss künftig Score-Werte erklären

Künftig sollen Auskunftsstellen wie beispielsweise die Schufa die bei ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten offen legen und erklären müssen. Diese Auskunft ist einmal im Jahr kostenlos.

Außerdem sollen Verbraucher fehlerhafte Einstufungen auch beim Scoring korrigieren lassen können. Sie müssen sich dafür wie bei der Eigenauskunft entweder auf der Schufa-Webseite unter www.meineschufa.de einmalig registrieren oder aber in einer der Schufa-Geschäftstellen einen Antrag auf Eigenauskunft stellen.

Auf diese Weise erfahren sie die über sie gespeicherten Daten hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit: bezahlte oder offene Rechnungen, die Anzahl ihrer Kreditanfragen (nicht zu verwechseln mit Kreditkonditionen), laufende Kredite, u.a. Mit Angabe der richtigen Unterlagen können Verbraucher die falschen Einträge bei der Schufa korrigieren lassen, die für die Berechnung ihres Score-Wertes herangezogen wurden.

Geodaten werden weiterhin erfasst

Die Opposition kritisierte das Gesetz als nicht ausreichend. Sie bemängelte, dass die Erfassung so genannter Geodaten, also des Wohnorts, im Gesetz zwar beschränkt wird, aber nicht ausgeschlossen ist. Diese Daten werden aber nur von anderen Auskunfteien und nicht von der Schufa erhoben.

Verbraucherschützer befürchten deshalb, dass Bürger in einem schlechteren Wohnquartier weiterhin als weniger kreditwürdig gelten. Der Wohnort ist aber nur eines von 150 Merkmalen, die zur Berechnung des Score-Wertes herangezogen werden. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass Scoring nicht auf den finanziellen Bereich beschränkt bleibt.

Die Schufa muss nach dem Regierungsentwurf dem Verbraucher auch keine Auskunft über die Datensätze geben, die sie an ihre Vertragspartner übermittelt. Allerdings kann man bei der Schufa einen Antrag auf Einsicht der gespeicherten Daten bei anderen Auskunfteien stellen und diese gebenenfalls korrigieren lassen.

Stand: Juni 2009

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