In zahlreichen deutschen Haushalten stapeln sich die Papierberge. Aussortieren wäre eigentlich dringend notwendig. Doch das Aussortieren bereitet vielen Personen ein Problem. Der Grund dafür ist, dass die Aufbewahrungsfristen nicht bekannt sind. Bei privaten Dokumenten oder Belegen müssen sowohl Aufbewahrungsfristen als auch Verjährungsfristen berücksichtigt werden, um eventuellen späteren Ärger zu vermeiden. Die Aufbewahrungsfristen variieren zwischen zwei Jahren und lebenslang (Renten- und Arztunterlagen).
Belege mit steuerlicher Relevanz
Jeder Beleg sollte generell auf steuerliche Absetzbarkeit überprüft werden. Jeder Beleg, welcher steuerlich geltend gemacht werden kann, muss für das Anfertigen der Steuererklärung aufbewahrt werden. Belege, die zusammen mit der Steuererklärung eingereicht wurden sowie Steuerbescheide sollten von Privatpersonen für einen Zeitraum von fünf Jahren aufbewahrt werden. Auch deshalb, weil Steuerbescheide häufig zur Beantragung von staatlichen Leistungen benötigt werden. Vorläufige Steuerbescheide sollten unbedingt aufbewahrt werden, bis diese rechtskräftig geworden sind. Personen, die mehr als 500.000 Euro pro Jahr verdienen, müssen Verdienstnachweise und Kontoauszüge sechs Jahre lang aufbewahren.
Kaufbelege
Kaufbelege müssen während des gesamten Gewährleistungszeitraums aufbewahrt werden.
24 Monate lang gilt beim Kauf von Neuwaren die Gewährleistung. Möchte man ein Produkt innerhalb dieses Zeitraumes reklamieren, muss man den Kaufnachweis mit einer Quittung oder Rechnung belegen.
Private Bankunterlagen
Die Bankunterlagen müssen drei Jahre aufbewahrt werden, denn so lange beträgt die Verjährungsfrist von Alltagsgeschäften. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist.
Handwerkerrechnungen, Belege über Baukosten und Gebäudereparaturen
Gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen wurden für alle Handwerkerrechnungen, Belege für einen Neubau und für sämtliche Gebäudereparaturen festgelegt. Für diese Unterlagen gilt eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren.
Langfristige Verträge
Unterlagen zu Sparverträgen, Geldanlagen und Krediten sollten über die gesamte Vertragslaufzeit aufbewahrt werden.