Wenn der Mieter zum Nomaden wird
Mietnomaden oder Entmietbetrüger (juristische Definition) sind für Vermieter der größte Alptraum. Damit bezeichnet man Menschen, die von vornherein nicht die Absicht haben, Miete für die Wohnung zu zahlen, in die sie nach Unterzeichnung des Mietvertrages eingezogen sind. Oder sie zahlen nur spärlich und verzögert Miete. Sie haben von Anfang an den Vorsatz, den Vermieter zu prellen – in der Kenntnis, dass ein Gerichtsverfahren gegen sie lange dauert. Im schlimmsten Fall ziehen sie nach fristloser Kündigung des Vermieters nicht aus, sondern verharren Monate in der Wohnung.
Ist die Räumung erfolgreich, hinterlassen sie die Wohnung oft in einem so schlechten Zustand, dass sie komplett renoviert werden muss. Der Vermieter bleibt währenddessen nicht nur auf den Mietkosten sitzen, sondern muss auch alle Kosten des Räumungsverfahrens (Anwalt, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieher, Renovierungskosten) im Voraus übernehmen.
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft "Haus und Grund" schätzt die Chancen, dass sich der Vermieter die entgangene Miete vom Mieter doch noch holen kann, als gering ein. Das liegt entweder daran, dass der säumige Mieter nicht solvent ist oder er plötzlich ohne Nachsendeadresse die Wohnung verlässt. Alexander Wiech, seines Zeichens Sprecher der Gemeinschaft für Eigentümerschutz, taxiert die Kosten der hinterlassenen Schäden für den Vermieter auf bis zu 30.000 Euro.
12.000 bis 15.000 Fälle von Mietnomaden
Genaue Zahlen, wie oft es zu einem Fall von Entmietbetrug in Deutschland kommt, liegen nicht vor. Wiechs Schätzungen nach kommt es in Deutschland zu jährlichen 12.000 bis 15.000 Fällen mit Mietnomaden. "Wir stützen uns dabei auf Berichte aus unseren jeweiligen Ortsvereinen, gehen aber von einer höheren Dunkelziffer aus". Erfahrungsgemäß trifft es eher Vermieter mit überschaubarem Wohnungsbestand in ländlichen Gebieten, in denen sich schwer Mieter finden lassen.
Was Vermieter im Vorfeld gegen Mietnomaden tun können
Um sich vor Mietnomaden zu schützen und Mietausfälle zu minimieren, sollte der Vermieter zunächst umfassende Auskünfte über den potentiellen Mieter einholen. Natürlich können auch Mieter abgeschreckt werden, die immer korrekt ihre Miete zahlen und denen diese Nachforschungen unangenehm sind. Deshalb sollten Vermieter ihren potentiellen Mietern eventuelle Nachfragen erläutern, um Missverständnisse zu vermeiden.
Fragen nach Einkommen, Familienstand und Arbeitgeber müssen vom Mieter wahrheitsgemäß beantwortet werden. Stellt sich später im Streitfall heraus, dass die Informationen des Mieters nicht richtig waren, kann der Vermieter den Mietvertrag vor Gericht anfechten. Zwar darf der Vermieter vom Mieter nicht zwingend die Vorlage einer Gehaltsabrechnung oder einer Schufa-Auskunft verlangen. Es wird jedoch empfohlen, dieses Thema mit dem Mieter abzusprechen. Wichtig ist, dass Vermieter auf der Vorlage von Originaldokumenten statt Kopien bestehen. Auch sollten Vereinbarungen mit dem Mieter immer schriftlich gemacht werden. Eine Kaution (auf Wunsch des Mieters in Raten) von drei Nettokaltmieten sollte vereinbart und der Wohnungsschlüssel erst dann ausgehändigt werden, wenn die erste Kautionsrate beim Vermieter angekommen ist.
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen
Weitere Informationen über den künftigen Mieter kann der Vermieter möglicherweise bei privaten Auskunfteien erhalten. Diese sind jedoch kostenpflichtig und vor allem unvollständig, denn sie enthalten lediglich Daten von Vermietern, die dort auch Mitglied sind. Eine bessere Möglichkeit ist es, beim vorherigen Vermieter eine Auskunft (Mietschuldenfreiheitsbescheinigung) über die finanzielle Verlässlichkeit des Mieters einzuholen. Ob der ehemalige Vermieter zur Ausstellung einer solchen Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verpflichtet werden kann, ist bisher noch strittig. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) steht in dieser Sache noch aus.
Vermieter sollten sich nicht allein auf ihre Menschenkenntnis verlassen, rät "Haus und Grund". Ein Restrisiko bleibt für sie allerdings immer, da man es niemandem ansehen kann, ob er die Absicht hat, keine Miete zu zahlen. Den Informationen der Vermieterschützer zufolge gab es durchaus Fälle, in denen Mietnomaden die erste Miete sowie eine Kautionsrate noch in bar bezahlten und nach dem Einzug dann die Mietzahlungen einstellten.
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