RSV kann Kostentreiber sein
Die RSV selbst ist eigentliche eine gute Idee. In der Praxis führt sie aber häufig zu Nachteilen für den Kunden. Die Versicherungen werden in der Regel nur von einem ausgewählten Partnerunternehmen des Kreditinstitutes angeboten. Da die Banken für die Vermittlung der Versicherung zum Teil beachtliche Provisionen kassieren, die dann letztendlich vom Kunden bezahlt werden, verteuern die Policen den Kredit erheblich. Der Kunde hat regelmäßig keine Möglichkeit, sich eine eigene, preiswertere Versicherung zu suchen.
Zu den eigentlichen Raten für die RSV selbst kommen noch Bearbeitungsgebühren dazu, die die Kosten weiter in die Höhe treiben. Wer einen Kredit, für den er bereits eine RSV abgeschlossen hat, umschulden möchte, weil er etwa einen deutlich niedrigeren Zinssatz bekommt, der zahlt bei einem erneuten Abschluss einer RSV auch für den neuen Kredit noch einmal Bearbeitungsgebühren. Diese machen den Zinsvorteil dann wieder zunichte. Auf diese Weise können RSV ganz schnell zu Kostentreibern werden. Und oft wird dies von den Kunden nicht erkannt.
Vorsicht: Effektivzins muss Kosten nicht beinhalten
Nach § 6 Abs. 3 Nr. 5 der Preisangabenverordnung (PangV) müssen die Kosten einer RSV nur dann im effektiven Jahreszins enthalten sein, wenn die Bank den Abschluss der RSV für die Kreditvergabe zwingend vorschreibt. Tut sie das nicht, müssen die Kosten auch nicht in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden. Bei den Verbraucherzentralen häufen sich Fälle, bei denen sich die effektiven Jahreszinssätze nach Einrechnung der Kosten für die RSV schnell verdoppelt haben. Da die betroffenen Banken beteuern, sie hätten den Kunden den Abschluss der RSV freigestellt, ahnten die potenziellen Kreditnehmer nichts von der Kosten erhöhenden Wirkung der RSV.
Wenn eine Bank eine RSV zur Bedingung für die Kreditvergabe macht und die Kosten nicht in den effektiven Jahreszins einrechnet, verstößt sie damit gegen die Preisangabenverordnung. Als Konsequenz darf der Kreditnehmer vom eigentlichen effektiven Jahreszins den Zinssatz abziehen, um den sich das Angebot durch die RSV verteuert hat.
Beispiel: Ein Kreditnehmer bekommt von seiner Bank ein Angebot für einen Kredit zu einem effektiven Zinssatz von 6 Prozent ohne Einbeziehung einer RSV. In den Vertragsformularen sind die Felder zur Beantragung einer RSV bereits ausgefüllt und der Kunde kann auch nicht ankreuzen, dass er die Versicherung nicht möchte. Nachfragen werden übergangen. Nach Einbeziehung der RSV in die Kosten des Kredits ergibt sich ein effektiver Jahreszins von 10 Prozent. Gemäß § 494 Abs. 3 BGB darf ein Kreditnehmer jetzt den "dem Verbraucherdarlehensvertrag zugrunde gelegten Zinssatz um den Prozentsatz, um den der effektive oder anfängliche effektive Jahreszins zu niedrig angegeben ist", mindern. Der zugrunde gelegte Prozentsatz ist 6 Prozent. Der tatsächliche Prozentsatz beträgt 10 Prozent. Der zugrunde gelegte Prozentsatz ist somit um 4 Prozent zu niedrig angegeben worden. Diesen Satz darf der Kreditnehmer jetzt von dem ihm versprochenen Zins von 6 Prozent abziehen und braucht so nur noch Zinsen in Höhe von 2 Prozent zu zahlen. |
Der Nachweis, dass die Bank den Abschluss einer RSV zur Bedingung für die Kreditvergabe gemacht hat, wird aber in der Regel schwer fallen. In jedem Fall sollte man bei den Gesprächen mit dem Kreditberater einen Zeugen mitnehmen oder sich wichtige Details schriftlich bestätigen lassen.
Kosten vorher auflisten lassen
Eine Restschuldversicherung kann gleichwohl zur Absicherung von Risiken wie Todesfall, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit sinnvoll sein. Man sollte aber in jedem Fall auf die Kosten achten, die die RSV verursacht. Im Beratungsgespräch sollte man sich die Kreditkosten mit und ohne RSV auflisten lassen.
Eine RSV kann unabhängig vom Kreditvertrag gekündigt werden. Wer nach reiflicher Überlegung zu dem Schluss kommt, dass die RSV nicht sinnvoll ist, kann diese kündigen und bekommt dann auch anteilig bereits gezahlte Prämien zurück. Die Bearbeitungsgebühren, die regelmäßig als erstes mit den gezahlten Prämien verrechnet werden, sind allerdings futsch.
Deshalb sollte man sich vorher überlegen, wie wichtig der Abschluss einer Restschuldversicherung ist. Auch der Umfang der Absicherung durch die RSV ist entscheidend. Wer einen relativ sicheren Job hat, benötigt keinen Schutz für den Fall der Arbeitslosigkeit. Wer lediglich seine Angehörigen bzw. seine Erben vor einer Überschuldung bewahren will, kommt mit einer Absicherung für den Todesfall aus.
Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass eine Restschuldversicherung kein Freibrief für unzuverlässige Schuldner ist. Wer seinen Arbeitsplatz ohnehin gefährdet sieht oder über seine finanziellen Verhältnisse lebt, sollte nicht nur vom Abschluss einer Restschuldversicherung Abstand nehmen sondern am besten gleich von der Kreditaufnahme selbst.