Staatliche Förderung 

Staatliche Förderung

Bausparprämie für eigene Sparzahlungen
Der Staat zahlt 8,8 Prozent Bausparprämie - bis zu 45,06 Euro im Jahr - auf die jährlich erbrachten Sparzahlungen (max. 512,- Euro), sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht über 25.600 Euro im Jahr liegt (Alleinstehende). Bei Verheirateten verdoppelt sich der begünstigte Höchstbetrag auf 1.024 Euro, und das maßgebliche Einkommen auf 51.200 Euro.

Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen (VL)
Je nach Tarifvertrag zahlt Ihr Arbeitgeber pro Jahr schon ohne Zinsen immerhin 470 Euro als Vermögenswirksam Leistungen. Das wiederum belohnt der Finanzminister mit weiteren 9 Prozent Prämie, der Arbeitnehmer-Sparzulage. Dafür darf das zu versteuernde Einkommen nicht über 17.900 Euro liegen (Verheiratete das Doppelte). Wer darüber liegt, kann für seine VL immerhin noch Bausparprämie bekommen, solange er die Höchstbeträge (max. 1.024 Euro) nicht schon durch eigene Sparzahlungen ausgeschöpft hat.

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