Wer einen Kredit aufnimmt, kann diese Zahlungsverpflichtung in vielen Fällen versichern. Diese sogenannte Restschuldversicherung soll die Angehörigen des Kreditnehmers im Todesfall schützen. Aber auch in anderen Notfällen kann die Versicherung einspringen. Banktip erklärt die wichtigsten Punkte.
Verbraucher nehmen für viele Dinge einen Kredit auf. Vom Fernseher bis zum Haus werden so einige Träume finanziert. Doch ein Darlehen muss zurückgezahlt werden – manchmal über Jahre hinweg.
Besonders bei langjährigen Verpflichtungen kann es zu Problemen kommen: Der Kreditnehmer wird krank oder arbeitslos und kann sich die Raten nicht mehr leisten, oder er verstirbt sogar und lässt die Hinterbliebenen mit der Restschuld des Kredits zurück. Der Kreditnehmer kann sich dagegen absichern, indem er bei der Kreditaufnahme eine Restschuldversicherung abschließt. Über diese werden dann im Ernstfall die Raten abgezahlt.
Damit ist diese Versicherung nicht nur Schutz für den Verbraucher. Der Kreditgeber schützt sich auch vor Zahlungsausfällen. Wichtig dabei: Der Kreditnehmer ist nicht zum Abschluss einer Restschuldversicherung verpflichtet. Falls eine Restschuldversicherung bei der Aufnahme eines Kredits verlangt wird, müssen sich die Kosten auch im Effektivzins widerspiegeln. Hier lohnt sich eine Nachfrage seitens des Verbrauchers bei der Kreditaufnahme.
Beim Abschluss einer Restschuldversicherung sollten Verbraucher einiges beachten:
1) Lohnt es sich überhaupt, den Kredit zu versichern? Bei niedrigen Krediten mit geringer Laufzeit bedeutet die Versicherung oft eine unnötige Kostensteigerung. Bei langjährigen Krediten kann sie besonders die Angehörigen des Kreditnehmers vor einer finanziellen Notlage schützen. Die Wahrscheinlichkeit, dass während einer langen Laufzeit etwas geschieht, ist um einiges höher.
2) Wird das Risiko bereits über eine bestehende Versicherung abgesichert? Eine Risikolebensversicherung, zum Beispiel, kommt ebenso für die finanziellen Verbindlichkeiten eines Verstorbenen auf. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine mögliche Alternative, wenn es um den Schutz vor Zahlungsunfähigkeit durch Arbeitsunfähigkeit geht.
3) Stimmt das Verhältnis zwischen Kredithöhe und Höhe der Restschuldversicherung? Die Höhe der Versicherung ergibt sich aus Kredithöhe, Kreditdauer und Risiko des Zahlungsausfalls. Ist die Versicherung so hoch, dass sie selbst zum finanziellen Risiko wird? Steht sie noch im Verhältnis mit den eigentlichen Kosten und dem Grund für die Kreditaufnahme? Die Versicherung kann die Kosten für den Kredit laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale Hamburg um das Fünffache erhöhen. Das liegt daran, dass die Einmalbeträge für die Versicherung oft über die Aufstockung des Kredits finanziert werden. Es fallen oft Zinsen und Bearbeitungsgebühren an.
4) Bei welchen Gründen zahlt die Restschuldversicherung, bei welchen nicht? So können zum Beispiel Vorerkrankungen ausgeschlossen sein. Auch gibt es Unterschiede zwischen vorübergehender und dauerhafter Arbeitsunfähigkeit. Ähnliches gilt zum Beispiel, wenn der Grund für die Arbeitslosigkeit die Kündigung des Kreditnehmers ist oder es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelte. Auch kann die Zahl der Raten, die übernommen werden, bei einigen Gründen eingeschränkt werden.
5) Gibt es eine Karenzzeit oder Wartezeit? Müssen Raten abgezahlt sein bevor die Versicherung beim Ernstfall zahlt? Zahlt die Versicherung sofort nach Abschluss? Oft gibt es bei Arbeitslosigkeit Einschränkungen.
Bei einer Restschuldversicherung sollten Kreditnehmer immer den Leistungsumfang der Versicherung und die Ausschlusskriterien beachten. Außerdem ist ein Vergleich verschiedener Angebote wichtig: Kosten und Umfang unterscheiden sich abhängig vom Anbieter. Der Kreditnehmer muss die Versicherung nicht bei seinem Kreditinstitut abschließen.