Steuerliche Aspekte beim Leasing |
Gewerbetreibende und Selbständige können die gesamten Leasingkosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Wählt man einen kurzen Zeitraum, erhöhen sich die Leasingraten. Für Unternehmen würde sich demnach ein Leasing mit kurzer Laufzeit rentieren, da die Raten relativ hoch sind und diese voll als steuerlichen Aufwand innerhalb der Steuererklärung gewertet werden. Der Vorteil ist, dass man fortlaufend neueste technische Geräte zur Verfügung hat, wobei man für derartige kostspielige Anschaffungen keinen Kredit aufzunehmen braucht und liquide bleibt. Übersteigt ein Teil der Leasingraten die AfA (Absetzungen für Abnutzungen), kann er durch die zuvor ersparte Steuer finanziert werden.
Zu unterscheiden ist weiterhin, welchen Vertrag man abgeschlossen hat. Bei der Vollamortisation ist die Grundmietzeit fest vereinbart und die Raten decken die Anschaffungskosten und den kalkulierten Gewinn voll ab. Die Leasingraten sind dabei steuerlich abziehbar, wenn die Grundmietzeit weniger als 40 Prozent und mehr als 90 Prozent der Nutzungsdauer beträgt.
Für Arbeitnehmer kann sich Leasing ebenfalls rentieren, besonders bei einem Auto. Hierbei können Sie die Raten, die Sonderzahlung und sonstigen Kosten als Werbungskosten geltend machen, jedoch nur die, die als berufliche Fahrten entfallen. (Banktip Ratgeber: Steuererklärung)
Fazit
Gerade weil Leasing immer öfter mit günstigen Raten angeboten wird, kann es auch für Privatpersonen von Vorteil sein, sich über derartige Angebote zu informieren. Es eignet sich am besten, wenn man für eine kurze Zeit einen bestimmten Gegenstand benötigt, den man weder bar bezahlen, noch finanzieren möchte. Dabei tätigen Sie eine Anschaffung, ohne dass Eigenkapital nötig ist oder Sie einen Kredit aufnehmen müssen. Somit ist die Möglichkeit, sich zu verschulden gering bemessen.
Leasing stellt in bestimmten Situationen eine gute Alternative zur herkömmlichen Finanzierung über Kredite dar. Jedoch sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass beim Leasing weitere Kosten auf Sie zu kommen, die dazu benötigt werden, den Gegenstand zu unterhalten. Das können Steuern oder Versicherungen sein, die der Leasingnehmer zusätzlich bezahlen muss. Außerdem ist zu beachten, dass man einen Leasingvertrag nicht so einfach kündigen kann. Sollten Sie den geleasten Gegenstand schon vorzeitig nicht mehr benötigen oder haben Sie finanzielle Schwierigkeiten, die Leasingraten müssen Sie trotzdem begleichen. Am besten ist es, dass man vorher die monatlichen Raten und die Folgekosten mit seinem Einkommen und den sonstigen Ausgaben gegen rechnet. Wenn Sie abzüglich der Kosten noch ausreichend Geld übrig haben, ist einem finanziellen Risiko seitens Leasing nichts einzuwenden.
In jedem Fall sollte man sich überlegen, was für eine Konditionierung Ihre Hausbank hat und inwieweit sich eine Finanzierung gegenüber Leasing für Sie rentiert.
(Stand: Mai 2004)